Überblick
Zur Durchführung einer effektiven Menschenrettung und Brandbekämpfung sowie zur Sicherung der Einsatzkräfte, ist in Gebäuden und Bauwerken (Objekte) eine ausreichende Funkversorgung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst erforderlich.
Zur Sicherstellung dieser Funkversorgung sieht unter anderem das Baurecht des Landes NRW vor, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für bauliche Anlagen und in Räumen besonderer Art oder Nutzung gesonderte Anforderungen zur Gewährleistung eines ausreichenden Brandschutzes gestellt werden können.
Hierzu gehört auch der Nachweis einer ausreichenden Funkversorgung bzw. die Errichtung einer BOS-Objektfunkanlage.
BOS-Objektfunkanlagen sind stationäre funktechnische Einrichtungen zur Sicherstellung der Kommunikation in baulichen Anlagen und in der näheren Gebäudeumgebung für die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.