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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Praxisniederlassungen

Überblick

Eröffnung, Übernahme, Umzug oder Schließung einer Praxis (beziehungsweise eines Pflegedienstes) oder Personalveränderungen im Falle der Beschäftigung von Angestellten müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Betroffen sind:

  • Arbeits- und Beschäftigungstherapeutinnen und -therapeuten beziehungsweise Ergotherapeutinnen und -therapeuten
  • Krankengymnastinnen und -gymnasten beziehungsweise Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Hebammen beziehungsweise Entbindungspfleger
    (Zuständigkeit liegt seit dem 1. April 2024 bei der Bezirksregierung Köln)
  • Heilpraktikerinnen und Heilparktiker sowie sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
  • Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger in der privaten ambulanten und häuslichen Pflege
  • Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der privaten ambulanten und häuslichen Pflege
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Masseurinnen und Masseure, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
  • Podologinnen und Podologen