Überblick
Eröffnung, Übernahme, Umzug oder Schließung einer Praxis (beziehungsweise eines Pflegedienstes) oder Personalveränderungen im Falle der Beschäftigung von Angestellten müssen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Betroffen sind:
- Arbeits- und Beschäftigungstherapeutinnen und -therapeuten beziehungsweise Ergotherapeutinnen und -therapeuten
- Krankengymnastinnen und -gymnasten beziehungsweise Physiotherapeutinnen und -therapeuten
- Hebammen beziehungsweise Entbindungspfleger
(Zuständigkeit liegt seit dem 1. April 2024 bei der Bezirksregierung Köln) - Heilpraktikerinnen und Heilparktiker sowie sektorale Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise Gesundheits- und Krankenpfleger in der privaten ambulanten und häuslichen Pflege
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der privaten ambulanten und häuslichen Pflege
- Logopädinnen und Logopäden
- Masseurinnen und Masseure, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Podologinnen und Podologen