Überblick
Im März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von "Umweltzonen" und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.
In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere der Feinstaubbelastung beitragen.
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und sind somit nicht auf die ausstellende Kommune beschränkt.
Ausnahmen:
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte,
- Arbeitsmaschinen,
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (zum Beispiel Mofas, Motorräder, Motorroller);
dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads), - Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis),
- historische Fahrzeuge.
Die Plaketten erhalten Sie
- im Dienstleistungszentrum für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten
- online über das Serviceportal (siehe "Formulare und Links" - "Serviceportal"). Zu beachten ist, dass bei einer Online Beantragung eine Abholung nicht möglich ist, da die Online Beantragung nur mit Direktversand möglich ist.
- bei allen anerkannten Abgasuntersuchungsbetrieben und
- Prüforganisationen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ).
Touristen oder Halter von Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, können dort ebenfalls die notwendige Plakette erhalten.