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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Rote Kennzeichen für Oldtimer

Überblick

Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halterin oder den Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).

Die Ausgabe des roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin beziehungsweise des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind einige Unterlagen erforderlich, die unten näher aufgeführt sind. Zum Fahrzeug selbst ist durch Vorlage eines Gutachtens gem. § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs nachzuweisen, ob es als Oldtimer oder Fahrzeug, das der Pflege und Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, anerkannt werden kann. Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (gerechnet vom Tag der 1. Zulassung !).

Das rote Kennzeichen kann auch für mehrere Fahrzeuge - allerdings nicht gleichzeitig - verwendet werden. Für die entsprechenden Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde ein Fahrzeugscheinheft ausgestellt.

Die Zuteilung des roten Kennzeichens erfolgt zunächst für ein Jahr. Im Anschluss daran erfolgt eine unbefristete Zuteilung, sofern keine Verstöße gegen geltendes Recht (Missbrauch) bekannt werden. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes wird ein neues Heft erstellt.

Die Beantragung kann nur am Hauptwohnsitz erfolgen.