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Überblick
Das Führungszeugnis ist eine Auskunft über eine bestimmte Person aus dem Bundeszentralregister, in dem alle strafgerichtlichen Entscheidungen gespeichert sind. Ein Führungszeugnis benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihrem neuen Arbeitgeber nachweisen müssen, dass Sie nicht vorbestraft sind oder wenn Sie eine amtliche Genehmigung beantragen, wie beispielsweise eine Gaststättenerlaubnis.
Zudem gibt es ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses benötigen zum Beispiel Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden. Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie ein Dokument, aus dem hervorgeht, welche Stelle oder Behörde das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
Sie können das Führungszeugnis beim zuständigen Bundesamt für Justiz direkt online beantragen, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist. Die entsprechenden Links zur Beantragung sowie ein Merkblatt mit Erklärungen finden Sie unter "Formulare und Links".
Wenn Sie das Führungszeugnis nicht online beantragen möchten, müssen Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
Das Bundesamt für Justiz stellt das Führungszeugnis aus und schickt es entweder Ihnen oder direkt der Stelle beziehungsweise Behörde zu, die es von Ihnen benötigt. Dafür müssen Sie zur Beantragung die Adresse, den Verwendungszweck und das Aktenzeichen dieser Behörde mitbringen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Bundesamt für Justiz ab. Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich über die Stadt Bonn beantragt haben, wird Ihr Antrag spätestens am Folgetag dorthin weitergeleitet. Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungszeit Ihres Führungszeugnisses direkt beim Bundesamt für Justiz.
Bürgerinnen und Bürger, die neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Die Bearbeitungszeit des Europäischen Führungszeugnisses beträgt durchschnittlich sechs Wochen. Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungszeit Ihres Führungszeugnisses direkt beim Bundesamt für Justiz.
Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".