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Überblick
Das Führungszeugnis ist eine Auskunft über eine bestimmte Person aus dem Bundeszentralregister, in dem alle strafgerichtlichen Entscheidungen gespeichert sind. Ein Führungszeugnis benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihrem neuen Arbeitgeber nachweisen müssen, dass Sie nicht vorbestraft sind oder wenn Sie eine amtliche Genehmigung beantragen, wie beispielsweise eine Gaststättenerlaubnis.
Zudem gibt es ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses benötigen zum Beispiel Personen, die Minderjährige beruflich oder ehrenamtlich betreuen, erziehen oder ausbilden. Wenn Sie das erweiterte Führungszeugnis beantragen, benötigen Sie ein Dokument, aus dem hervorgeht, welche Stelle oder Behörde das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
Sie können das Führungszeugnis beim zuständigen Bundesamt für Justiz direkt online beantragen, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert ist. Die entsprechenden Links zur Beantragung sowie ein Merkblatt mit Erklärungen finden Sie unter "Formulare und Links".
Wenn Sie das Führungszeugnis nicht online beantragen möchten, müssen Sie das Führungszeugnis bei der Meldebehörde beantragen, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Der Antrag wird dann an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
Das Bundesamt für Justiz stellt das Führungszeugnis aus und schickt es entweder Ihnen oder direkt der Stelle beziehungsweise Behörde zu, die es von Ihnen benötigt. Dafür müssen Sie zur Beantragung die Adresse, den Verwendungszweck und das Aktenzeichen dieser Behörde mitbringen.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Bundesamt für Justiz ab. Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich über die Stadt Bonn beantragt haben, wird Ihr Antrag spätestens am Folgetag dorthin weitergeleitet. Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungszeit Ihres Führungszeugnisses direkt beim Bundesamt für Justiz.
Bürgerinnen und Bürger, die neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Die Bearbeitungszeit des Europäischen Führungszeugnisses beträgt durchschnittlich sechs Wochen. Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungszeit Ihres Führungszeugnisses direkt beim Bundesamt für Justiz.
Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links".
Vorgehen
Das Führungszeugnis beinhaltet sehr sensible Daten, die besonders schützenswert sind. Aus diesem Grund können nur Sie persönlich das Führungszeugnis beantragen. Ein Antrag ist daher weder telefonisch noch durch eine bevollmächtigte Person möglich.
Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich, persönlich ein Führungszeugnis zu beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr können dies auch die gesetzlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter für ihr minderjähriges Kind erledigen. Dann müssen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen. Im Falle der Betreuung müssen Sie zusätzlich den Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung bei sich haben.
Sollte es Ihnen absolut nicht möglich sein, das Führungszeugnis persönlich zu beantragen, können Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Wichtig ist hier: Der Antrag muss eine beglaubigte Unterschrift aufweisen. Die Unterschrift können Sie sich bei einem Notar oder einer anderen, amtlich beglaubigungsberechtigten Stelle beglaubigen lassen. Und zusätzlich muss der schriftliche Antrag auch den Geburtsnamen der Mutter enthalten, damit das Bundeszentralregister die Identifizierung vornehmen kann.
Bei der Vorsprache im Dienstleistungszentrum sowie in den Außenstellen ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
1. Ist der angebotene Termin für Sie zu spät?
Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet. Die von Bürger*innen stornierten Termine werden automatisch sofort wieder zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie bei Bedarf zwischendurch die Terminverfügbarkeit.
2. Notfälle oder besonders dringende Anliegen?
In dringenden Fällen gehen Sie bitte wie unter Ziffer 1 beschrieben vor und prüfen tagesaktuell, ob andere Bürger*innen ihren Termin storniert haben und dadurch kurzfristig Termine frei geworden sind.
Benötigte Dokumente
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses legen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) vor.
Soll das Führungszeugnis an eine Behörde gesandt werden, so bringen Sie bitte die Adresse, Verwendungszweck und Aktenzeichen dieser Behörde mit.
Für ein erweitertes Führungszeugnis bitte die schriftliche Anforderung der Stelle, die das Führungszeugnis benötigt, vorlegen.
Hinweise zum Anforderungsschreiben zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Ausstellung eines Anforderungsschreibens:
- im Kopfbogen/Briefkopf muss eine Ansprechpartnerin beziehungsweise ein Ansprechpartner mit den Kontaktdaten genannt sein
- die persönlichen Daten des Antragstellers sind maschinell einzutragen
- Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen
- eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Kosten
13 Euro - Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Gebührenbefreiung:
- Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB (aktueller Nachweis erforderlich)
- Inhaber eines gültigen Bonn-Ausweises (aktueller Nachweis erforderlich)
- Führungszeugnis wird zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste (zum Beispiel Freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) ausgeübt wird (aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit von Vereinen und Nachweis der Ehrenamtlichkeit erforderlich, eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich)
- für weitere Informationen, wann eine Gebührenbefreiung gewährt werden kann, siehe Merkblatt des Bundesamtes für Justiz unter "Formulare und Links"
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag
Der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und
ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Auch beim Online-Antrag wird eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Führungszeugnis (normal, erweitert, O-behördlich) beantragen
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Formulare
- Bundesamt für Justiz: Informationen zum Führungszeugnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesamt für Justiz: Polizeiliches Führungzeugnis mit der eID-Funktion (elektronischen Identitätsfunktion) des Personalausweises beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)Führungszeugnis mit der e-ID-Funktion des Personalausweises online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (Öffnet in einem neuen Tab)nur wenn die persönliche Beantragung im Dienstleistungszentrum oder die Beantragung beim Bundesamt für Justiz mit dem neuen Personalausweis nicht möglich ist.
Terminbuchung
Links
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Das Führungs-Zeugnis
Das Führungs-Zeugnis informiert über eine Person.
Die Informationen stehen im Bundes-Zentral-Register.
Dort werden alle Vor-Strafen eingetragen.
Vor-Strafe bedeutet:
Eine Person hat schon mal eine Straf-Tat begangen.
Die Person hat gegen das Gesetz verstoßen.
Ein Gericht hat die Person deshalb verurteilt.
Sie brauchen zum Beispiel ein Führungs-Zeugnis:
- für Ihren Arbeit-Geber
- wenn Sie eine Genehmigung von einem Amt brauchen
zum Beispiel für eine Gast-Stätte
Es gibt außerdem ein erweitertes Führungs-Zeugnis.
Das brauchen Sie zum Beispiel:
Wenn Sie Kinder und Jugendliche betreuen.
Sie können ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.
Wir müssen wissen:
Wer braucht das Führungs-Zeugnis von Ihnen?
Welche Stelle in einer Firma oder welches Amt?
Sie können das Führungs-Zeugnis online beantragen.
Ihr Personal-Ausweis muss dafür freigeschaltet sein.
Die Links dazu finden Sie unter Formulare und Links.
Dort gibt es auch ein Merk-Blatt mit Erklärungen.
Sie können das Führungs-Zeugnis beim Melde-Amt beantragen.
Das Melde-Amt leitet Ihren Antrag weiter:
an das Bundes-Amt für Justiz.
Das Bundes-Amt für Justiz schreibt das Führungs-Zeugnis.
Dann schickt das Bundes-Amt für Justiz das Führungs-Zeugnis:
- an Sie
- oder direkt an die Stelle,
die von Ihnen das Führungs-Zeugnis haben will.
Sie brauchen für den Antrag: - die Adresse von der Stelle
- das Akten-Zeichen von der Stelle
- den Grund für das Führungs-Zeugnis:
Warum braucht die Stelle Ihr Führungs-Zeugnis?
Zeit für die Bearbeitung:
Die Stadt Bonn leitet Ihren Antrag schnell weiter.
Die Bearbeitungs-Zeit hängt vom Bundes-Amt für Justiz ab.
Bitte dort nachfragen.
Haben Sie eine andere Staats-Angehörigkeit?
Von einem Land in der EU?
Dann bekommen Sie ein Europäisches Führungs-Zeugnis.
Dort stehen auch Informationen aus dem anderen Land.
Die Bearbeitung dauert etwa 6 Wochen.
Bitte direkt beim Bundes-Amt für Justiz nachfragen.
Wollen Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen?
Dafür brauchen Sie einen Termin bei uns.
Sie können den Termin online abmachen.
Bitte schauen Sie unter Formulare und Links.
Im Führungs-Zeugnis stehen vertrauliche Informationen.
Vertraulich bedeutet:
Die Informationen gehen Fremde nichts an.
Man muss deshalb das Führungs-Zeugnis persönlich beantragen.
Ein Antrag über das Telefon ist nicht möglich.
Es kann auch niemand sonst für Sie erledigen.
Ausnahme:
Eltern für ihr Kind unter 18 Jahre.
Dafür müssen die Eltern ihren gültigen Ausweis mitbringen.
Gesetzliche Betreuer müssen auch
den Betreuungs-Nachweis mitbringen.
Jugendliche ab 14 Jahren
können ihr Führungs-Zeugnis selbst beantragen.
Sie können in Ausnahme-Fällen einen schriftlichen Antrag stellen.
Wichtig ist:
Auf dem Antrag muss Ihre beglaubigte Unterschrift stehen.
Ein Notar muss Ihre Unterschrift beglaubigen.
Oder eine andere Stelle für Beglaubigungen.
Außerdem muss in dem Antrag der Geburts-Name
von Ihrer Mutter stehen.
Möchten Sie einen Antrag stellen?
Bitte machen Sie einen Termin ab.
Sie finden das Online-Formular bei Formulare und Links.
Ist es sehr dringend?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Bitte rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Informationen dazu finden Sie unter Kontakt.
Stellen Sie einen Antrag für ein Führungs-Zeugnis?
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren gültigen Ausweis
Wenn ein Amt von Ihnen ein Führungs-Zeugnis will:
Wir brauchen:
- die Adresse von dem Amt
- das Akten-Zeichen von dem Amt
- den Grund für das Führungs-Zeugnis:
Warum braucht das Amt Ihr Führungs-Zeugnis?
Brauchen Sie ein erweitertes Führungs-Zeugnis?
Dafür brauchen Sie eine schriftliche Anforderung.
Die schriftliche Anforderung bekommen Sie von der Stelle,
die das erweiterte Führungs-Zeugnis von Ihnen will.
Das muss in der schriftlichen Anforderung stehen:
- eine Ansprech-Person
mit Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse - Ihre persönlichen Daten
- warum Sie das erweiterte Führungs-Zeugnis brauchen
- die gesetzliche Grund-Lage für das Führungs-Zeugnis bei Ihnen
- die Unterschrift der Ansprech-Person
Kosten
Kosten: 13 Euro
Sie bezahlen, wenn Sie den Antrag stellen.
So können Sie zahlen:
- bar
- EC-Karte
- Kredit-Karte
- ausländische Debit-Karte
- Apple Pay
- Google Pay
Gebühren-Befreiung:
Sie müssen nichts bezahlen für den Antrag:
- wenn Sie Sozial-Hilfe bekommen
- wenn Sie einen gültigen Bonn-Ausweis haben
- wenn Sie das Führungs-Zeugnis für ein Ehren-Amt brauchen
zum Beispiel wenn Sie für einen Verein arbeiten
Mehr Informationen dazu finden Sie auf dem Merk-Blatt
unter Formulare und Links.
Das brauchen Sie für den Online-Antrag:
- Sie brauchen den neuen Personal-Ausweis.
- Der Personal-Ausweis muss freigeschaltet sein
für die Online-Ausweis-Funktion. - Sie brauchen ein Karten-Lese-Gerät.
Haben Sie einen Ausweis aus einem anderen Land?
Hat Ihr Ausweis die Online-Funktion?
Dann können Sie ihn benutzen wie den deutschen Ausweis.
Gebühr für den Online-Antrag
Der Online-Antrag kostet 13 Euro.
So können Sie bezahlen:
- mit Kredit-Karte
- Überweisung mit giropay
Mitarbeitende
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Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten - Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
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Kontakt
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen