Überblick
Zur wiederkehrenden Verwendung bei Prüfungs-, Probe-, Instandsetzungs- und Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen. Die Zuteilung ist gem. § 16 FZV nur an Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler möglich.