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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Rote Kennzeichen für Hersteller, Händler und Werkstätten

Überblick

Zur wiederkehrenden Verwendung bei Prüfungs-, Probe-, Instandsetzungs- und Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen. Die Zuteilung ist gem. § 16 FZV nur an Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler möglich.