Überblick
Die Nutzung des Untergrundes zur Gewinnung von Erdwärme wird rechtlich als Grundwassernutzung eingestuft. Daher ist für eine solche Nutzung eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung einzuholen.
Da es einige Rahmenbedingungen zu beachten gibt (Trinkwasserschutzgebiete, zweites Grundwasserstockwerk, Altlasten, bestehende Anlagen in der Nachbarschaft, flächendeckend potentieller Aufstieg von CO2), ist es sinnvoll, schon mit der Planung einer Anlage Kontakt mit der Unteren Umweltbehörde der Stadt Bonn aufzunehmen.
Üblicherweise enthält die erteilte Erlaubnis zur Gewässerbenutzung Inhaltsbestimmungen (Auflagen) zur Erstellung und zum Betrieb der Geothermie Anlage. Diese können aus der regelmäßigen Lieferung von Daten zur Grundwasserförderung bis hin zur Überwachung der Grundwassertemperatur und –stände im Umfeld der Anlage reichen. Eine Erlaubnis zur Gewässerbenutzung wird zeitlich befristet auf 20 Jahre erteilt und ist rechtzeitig vor Ablauf neu zu beantragen.
Bei allen Bohrungen ist vor dem Bohren eine Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW anzufordern.
Die Bohrarbeiten sind von einer Firma durchzuführen, die eine Zertifizierung nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 120 oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können.
Bei der Errichtung von Erdwärmesonden ist in Bonn zu beachten, dass im gesamten Bonner Stadtgebiet Kohlensäure (CO2) aufsteigen kann. Daher wird bei Sonden gefordert, dass eine dauerhaft kohlensäurebeständige Ringraumabdichtung erstellt wird. Diese Anforderung entfällt bei Sonden, die nicht tiefer als 40 m in den Untergrund reichen.
Hinweis
Aufgrund der aktuellen personellen Situation können Ihre Anfragen und Anträge zur Nutzung von Erdwärme und Grundwasser nicht zeitnah bearbeitet werden. Bitte planen Sie eine längere Bearbeitungszeit ein.