Überblick
Für die Erweiterung eines Führerscheines ist ein Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen.
Vorgehen
Antragstellung
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters der zu beantragenden Klasse stellen.
Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen.
Persönliche Vorsprache
Es ist ein Termin erforderlich. Diesen können Sie über das unten verlinkte Online-Formular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - montags bis freitags ab 7:15 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Benötigte Dokumente
- Antragsformular mit Stempel der Fahrschule oder Fahrschulanmeldung
- Personalausweis oder Pass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto nach ICAO-Standard (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter "Formulare und Links"). Das Foto kann auch an einem der Selbstbedienungsterminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums sowie in den drei Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg erstellt werden; ausführliche Informationen dazu finden Sie unter „Hinweise“
- Führerschein
Bitte beachten Sie, dass je nach Fahrerlaubnisklasse unterschiedliche Dokumente benötigt werden:
zusätzlich bei Klasse A, A2, A1, B, BE, AM, L oder T:
- Sehtestbescheinigung im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nach § 19 der Fahrerlaubnisverordnung im Original, sofern ein solcher nicht bereits für einen früheren Antrag vorgelegt worden ist
zusätzlich bei Klasse C, CE, C1 oder C1E:
- Augenfachärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
zusätzlich bei Klasse D, D1, DE oder D1E:
- Augenfachärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung im Original
- Leistungstest im Original
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
- Führungszeugnis der Belegart "O"
- bei gewerblicher Nutzung: Nachweis der Grundqualifikation/ Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz im Original
Kosten
Ab 1. Januar 2025 45,10 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen.
Ab 43,90 Euro
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten vor Ort zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Für die Nutzung der Fotostationen in den Wartebereichen fällt aktuell eine Gebühr von 4,50 Euro an.
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Ab sofort können "alte" Papierführerscheine umgetauscht und erworbene Kraftfahrzeuge auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Biometrisches Passbild – Speed Capture Stationen
Für die Beantragung benötigen Sie unter anderem ein biometrisches Passbild. Dieses können Sie bei Foto-Geschäften erstellen lassen. Es stehen Ihnen aber auch Selbstbedienungs-Terminals (Speed Capture Stationen) im Wartebereich des Dienstleistungszentrums sowie in den drei Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg für die Erfassung von biometrischen Daten und des Passbildes zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, 15 Minuten vor Ihrem Termin an den Selbstbedienungs-Terminals eigenständig Fingerabdrücke und Unterschrift zu digitalisieren sowie ein Passfoto erstellen zu lassen.
Mithilfe der aufgenommen Daten können Sie den neuen Personalausweis, den vorläufigen Personalausweis, den Kinderreisepass, den elektronischen Reisepass und den Führerschein beantragen. Die Geräte führen die Nutzerinnen und Nutzer wahlweise auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Ukrainisch oder Türkisch durch den Erfassungsvorgang.
Die Mitarbeitenden haben von ihren Arbeitsplätzen aus Zugriff auf diese Informationen und können sie direkt weiterverarbeiten. Das Entgelt für die Datenerfassung von 4,50 Euro wird zusammen mit den Verwaltungsgebühren für das neue Ausweisdokument oder den Führerschein abgerechnet. Es kann bar oder bargeldlos bezahlt werden.
Die Selbstbedienungs-Terminals sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert. Die Daten werden anonymisiert und ohne Verknüpfung mit persönlichen Angaben unter einer Identnummer erfasst sowie verschlüsselt gespeichert und übertragen. Nach dem Abruf durch die städtischen Mitarbeitenden werden die Informationen nach 24 Stunden gelöscht. Sie erhalten keinen Ausdruck des Passfotos auf Papier.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fahrerlaubnisbehörde | 0228 776677 | fahrerlaubnisbehoerdebonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Führerschein erweitern
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Formulare
Terminbuchung
Links
- Mindestalter nach § 10 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anforderungen an das Sehvermögen - Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV (Öffnet in einem neuen Tab)
- Fotomustertafel der Bundesdruckerei (Öffnet in einem neuen Tab)
- Übersicht der Fahrerlaubnisklassen (Öffnet in einem neuen Tab)