Überblick
Sind Sie noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs oder haben einen unbefristeten Führerschein im Scheckkartenformat?
Diese Dokumente verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers oder nach dem Ausstellungsjahr.
Unter dem Reiter "Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?" erfahren Sie, wann Sie einen Umtausch vornehmen müssen.
Wie funktioniert der Führerscheinumtausch?
Hierfür stehen Ihnen zwei Wege zur zur Verfügung:
- Onlinebeantragung über das Serviceportal (Online-Ausweisfunktion erforderlich)
- Persönliche Beantragung vor Ort (Termin erforderlich)
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Zeitpunkt Ihres Führerscheinumtauschs ist abhängig vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins. Dabei gibt es zwei Daten zu beachten.
- Ausstellung bis einschließlich 31. Dezember 1998: Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach Ihrem Geburtsjahr.
- Ausstellung ab dem 1. Januar 1999: Die Umtauschfristen richten sich nach dem Ausstellungsjahr Ihres Führerscheins.
Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember 1998
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Führerscheinumtausch bis zum: |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juni 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine ab 1. Januar 1999
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Führerscheinumtausch bis zum: |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Onlinebeantragung über das Serviceportal (Online-Ausweisfunktion erforderlich)
Voraussetzungen um Ihren Führerscheinumtausch online durchführen zu können:
- eine BundID sowie die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises
- Hauptwohnsitz in Bonn
Wichtige Hinweise:
- Nach dem Absenden des Online-Formulars müssen Sie Ihren aktuellen (alten) Führerschein an die Führerscheinstelle schicken.
- Sollten Sie auf Ihren Führerschein nicht verzichten können, empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beantragung für den Umtausch vor Ort.
- Sie erhalten den (alten) Führerschein für zwei Monate befristet zurück.
- Falls Ihr Führerschein nach der gesetzlichen Umtauschfrist ungültig ist, erhalten Sie ihn entwertet zurück.
- Fahrten ins Ausland sind bis zum Erhalt Ihres neuen Führerscheins nicht möglich.
- Fahrten innerhalb Deutschlands ohne gültigen Führerschein können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Benötigte Dokumente
Die benötigten Dokumente können je nach Umfang Ihrer Fahrerlaubnis sowie dem Ort der Ausstellung variieren. Grundsätzlich müssen Sie folgende Dokumente digital (JPEG-Format) als Scan oder Foto einreichen:
- Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins
- Unterschriftenprobe (auf einem weißen Papier, nicht liniert/kariert)
- aktuelles biometrisches Passbild (Öffnet in einem neuen Tab)
Ihr Führerschein wurde nicht in Bonn ausgestellt?
In diesem Fall benötigen wir für die Bearbeitung zusätzlich eine
- Karteikartenabschrift
der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages, können Sie diese bereits im Vorfeld kostenlos bei der ausstellenden Behörde beantragen, die direkt an die Führerscheinstelle Bonn gesendet wird.
Sie möchten eine Sehhilfe austragen lassen?
Mit dem Umtausch Ihres Führerscheins ist es möglich, eine Sehhilfe austragen zu lassen. Hierfür müssen Sie ein augenärztliches Gutachten im Original zusenden.
Hinweise für LKW-Klassen sowie gewerbliche Nutzung des Führerscheins:
Sie benötigen die Fahrerlaubnis der Klasse C für gewerbliche Zwecke?
In diesem Fall ist ein
Sie möchten die Klasse 2 verlängern und sind älter als 50 Jahre?
In diesem Fall sind weitere Dokumente erforderlich, daher ist eine Onlinebeantragung leider nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Fahrerlaubnis Klasse C und D verlängern (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie möchten die Klasse 2 verlängern und sind älter als 50 Jahre?
Dann benötigen wir zusätzlich:
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
Persönliche Beantragung vor Ort (Termin erforderlich)
Welche Dokumente werden benötigt?
Die benötigten Dokumente können je nach Umfang Ihrer Fahrerlaubnis sowie dem Ort der Ausstellung variieren. Grundsätzlich müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto nach (Öffnet in einem neuen Tab) ICAO-Standard
Ihr Führerschein wurde nicht in Bonn ausgestellt?
In diesem Fall benötigen wir für die Bearbeitung zusätzlich eine
- Karteikartenabschrift
der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Für eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages, können Sie diese bereits im Vorfeld kostenlos bei der ausstellenden Behörde beantragen, die direkt an die Führerscheinstelle Bonn gesendet wird.
Sie möchten Ihren Führerscheinumtausch vor Ort durchführen?
Hierfür benötigen Sie zunächst einen Termin im Dienstleistungszentrum oder in einer der Außenstellen.
Hinweise für LKW-Klassen sowie gewerbliche Nutzung des Führerscheins:
Sie benötigen die Fahrerlaubnis der Klasse C für gewerbliche Zwecke?
In diesem Fall benötigen wir zusätzlich eine
- Weiterbildungsbescheinigungen (5 Module, Schlüsselzahl 95).
Weitere Informationen finden Sie unter: Fahrerqualifizierungsnachweis - Berufskraftfahrerqualifikation (Öffnet in einem neuen Tab)
Sie möchten die Klasse 2 verlängern und sind älter als 50 Jahre?
Dann benötigen wir zusätzlich:
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Nummer 2 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen finden Sie unter: Fahrerlaubnis Klasse C und D verlängern (Öffnet in einem neuen Tab)
Kosten
Ab 1. Januar 2025 26,50 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen.
- 25,30 Euro für den Umtausch in den Kartenführerschein
- 7,70 Euro zusätzlich, wenn Sie eine vorläufige Fahrberechtigung benötigen
- 5 Euro für den Direktversand bei der Online-Beantragung sowie bei einer Antragstellung in den Außenstellen verpflichtend
- 25,60 Euro zusätzlich, wenn Sie eine Expressbestellung wünschen (ca. 5 Werktage)*
Der Expressversand nur bei persönlicher Antragstellung genutzt werden.
Zahlungsarten:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Fahrerlaubnisbehörde | 0228 776677 | fahrerlaubnisbehoerdebonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Führerschein umtauschen
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |