Überblick
Sie wohnen nicht mehr in Bonn und wollen bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres jetzigen Wohnortes einen neuen Führerschein beantragen und benötigen hierzu eine Karteikartenabschrift.
Bitte beachten Sie:
Sind oder waren Sie schon im Besitz eines ab dem 01.01.1999 ausgestellten Kartenführerscheines, sind Ihre Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) hinterlegt. Sie benötigen somit keine Karteikartenabschrift. Die nun für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde kann Ihre Daten dort abfragen.
Benötigen Sie dennoch eine schriftliche Auskunft (zum Beispiel für eine ausländische Führerscheinbehörde), können Sie einen entsprechenden Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen (siehe Link unten).
Über Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind (rosafarbene und graue Führerscheine) liegen keine Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister vor.
Wenn Ihr vor dem 01.01.1999 ausgestellter Führerschein aus Bonn war und ihr Hauptwohnsitz zum damaligen Zeitpunkt Bonn war, teilen Sie uns die dafür erforderlichen Daten einfach online über das unten angegebene Formular mit.
Wir übersenden kostenlos eine Karteikartenabschrift an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres jetzigen Wohnortes. Eine Übersendung an Sie persönlich ist leider nicht möglich.
Für Führerscheine, die vom Landkreis Bonn oder der Nebenstelle Bonn ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.