Überblick
Wenn Sie Fahrgäste in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördern möchten, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein). Dieser wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen ausgestellt.
An die Inhaberin beziehungsweise den Inhaber eines Personenbeförderungsscheins werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Person dient. Dabei ist vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Personenbeförderungsscheins auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist.
Der Personenbeförderungsschein setzt die allgemeine Fahrerlaubnis voraus, somit erlischt er ebenfalls mit der Entziehung dieser Fahrerlaubnis. Er kann auch separat entzogen werden, wenn die besonderen Anforderungen an den Inhaber eines Personenbeförderungsscheins nicht mehr erfüllt werden.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenkraftwagen 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B seit mindestens 2 Jahren, bei Krankenkraftwagen 1 Jahr