Überblick
Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen bedarf es einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Um eine solche Genehmigung zu erlangen, muss die Antragstellende Person
- die finanzielle Leistungsfähigkeit eines etwaigen Personenbeförderungsunternehmens,
- ihre oder seine persönliche Zuverlässigkeit zur Führung eines derartigen Unternehmens sowie
- die Sach- und Fachkunde für den Personenbeförderungsunternehmer
nachweisen.
Genehmigungen für den Mietwagenverkehr werden von der Genehmigungsbehörde unverzüglich erteilt, sobald die oben angegebenen Voraussetzungen nachgewiesen sind.
Genehmigungen für den Taxiverkehr können nur gewährt werden, sofern das örtliche Taxigewerbe durch die Herausgabe weiterer Genehmigungen in seiner Funktionsfähigkeit nicht bedroht ist. Aus diesem Grund werden Anträge auf Erteilung von Taxikonzessionen in der Regel auf einer Bewerberliste vorgemerkt. Eine Alternative zur Erlangung einer Taxikonzession außerhalb dieser Bewerberliste ist der Zugang zum Beruf des Taxiunternehmers durch die Übernahme eines bereits bestehenden Taxibetriebes und der Übertragung durch das Straßenverkehrsamt bei den Bürgerdiensten.
Die jeweiligen Fahrer*innen müssen über eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (weitere Informationen siehe unten) verfügen.
Genehmigungen für den Personenverkehr mit Kraftomnibussen sowie den Linienverkehr sind bei der zuständigen Bezirksregierung Köln, Verkehrsdezernat, 50606 Köln, zu beantragen.