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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Förderung von Kultureinrichtungen

Überblick

Die Bundesstadt Bonn fördert Kultureinrichtungen im Rahmen der institutionellen Förderung (Betriebsmittelförderung).
Hierunter werden Zuschüsse zur Deckung der gesamten Betriebsausgaben (Personal- und Sachausgaben) des Zuschussempfangenden verstanden, die ihm bei der Wahrnehmung seiner laufenden kulturellen Aufgaben entstehen.
Gefördert werden daher nicht einzelne Projekte, sondern alle jährlichen Aktivitäten der Institutionen und ihr bestehendes Angebot.
Institutionelle Förderung können Kultureinrichtungen beantragen, die kontinuierlich tätig sind und deren Arbeit von besonderer Bedeutung für das kulturelle Leben der Bundesstadt Bonn ist. 
Es handelt sich um eine regelmäßige Förderung mit festen Zuschussbeträgen. 
Ein vollständiger Antrag besteht aus einem formalen Förderantrag sowie einem in Einnahmen und Ausgaben vollständigen und ausgeglichenen Wirtschaftsplan inklusive Stellenplan. Bei Erstbeantragung ist außerdem eine Beschreibung der Inhalte und Ziele der kulturellen Arbeit und ggf. eine Vereinssatzung vorzulegen.
Für besondere Projekte kann neben der institutionellen Förderung auch eine Projektförderung gewährt werden.

Über die Höhe der Zuschüsse sowie über mögliche Aufnahmen von kulturellen Einrichtungen in die institutionelle Förderung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen jeweils neu durch den Rat der Bundesstadt Bonn entschieden.
Im Falle eines Doppelhaushalts umfasst der Beschluss die Betriebsmittelförderung für zwei Haushaltsjahre. Die Frist für die Antragstellung ist abhängig vom Zeitplan für die jeweiligen Haushaltsberatungen.

Zur Beratung und Klärung von aktuellen Fragen, insbesondere hinsichtlich der Antragsfrist, ist eine telefonische Kontaktaufnahme empfehlenswert.