Überblick
Alle Flohmarkttermine finden Sie im Veranstaltungskalender (siehe unten).
Nicht genehmigungspflichtig sind Flohmärkte, die
- einmalig (nicht regelmäßig wiederkehrend) und
- auf privater Fläche und
- von privat an privat erfolgen.
Einer Sondernutzungserlaubnis bedürfen Flohmärkte, die
- einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck verfolgen.
- Verfügbare Flächen befinden sich hierfür ausschließlich in der Innenstadt auf den Plätzen Friedensplatz, Bottlerplatz und Mülheimerplatz.
- Feste Termine für Flohmärkte in der Innenstadt sind der erste Samstag oder alternativ der dritte Donnerstag im Monat.
- Die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab und ist bei dem zuständigen Mitarbeitenden zu erfragen.
- Bitte schauen Sie für weitere Informationen in das Anliegen "Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen" unter weitere Anliegen aus diesem Themengebiet am Ende der Seite.
Einer Genehmigung bedürfen Flohmärkte, die
- von gewerblichen Veranstaltern auf privater Fläche durchgeführt werden.
- Anträge können bei den unten genannten Mitarbeitenden eingereicht werden.
- Die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab und ist beim den zuständigen Mitarbeitenden zu erfragen.