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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Wildes Plakatieren melden

Überblick

Bitte beachten Sie, dass es einen Werberechtsvertrag mit der DSM Deutsche Städte Medien GmbH gibt.

Sofern Sie für eine Veranstaltung im Stadtgebiet werben möchten oder auf Ihren Hinweisschildern Firmen- oder Produktwerbung (auch Sponsorenwerbung) aufführen möchten, setzen Sie sich bitte bereits in der Vorbereitungsphase mit der DSM Deutschen Städte Medien GmbH in Verbindung.

Gemäß § 4 der Bonner Straßenordnung ist es ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers verboten,

  • Werbehinweise aller Art, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise und sonstige Plakate anzubringen
  • oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken.

Das Verbot gilt insbesondere an Bäumen, Haltestellen und Wartehäuschen, Strom- und Ampelschaltkästen, Lichtmasten, Signalanlagen, Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern und Sammelcontainern sowie an den im Angrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen.

Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für alle Formen der Wahlwerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der Gewerbeangelegenheiten.