Beschreibung
Zu den Schwerpunktaufgaben gehören der An- und Verkauf von Grundstücken, der Erwerb von Grundstücken zur Arrondierung bestehenden Grundbesitzes, die Ausübung von gemeindlichen Vorkaufsrechten, die Ausschreibung von Grundstücken im Rahmen von Investorenprojekten, die Begründung und vertragliche Abwicklung von Erbbaurechten sowie die Prüfung und Durchführung aller eigentumsrechtlicher Fragestellungen für städtische Grundstücke (z.B. Leitungs- und Wegerechte, Löschungsbewilligungen etc.). Zudem sind dem Sachgebiet Grundstücksgeschäfte Entwicklungsmaßnahmen zugeordnet, das heißt, die Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken im ehemaligen Bundesviertel.