Zahlreiche wild lebende Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Dies liegt vor allem an der zunehmenden Lebensraumzerstörung durch den Menschen, aber auch an der immer größer werdenden Nachfrage nach exotischen Haustieren. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sollen dieser Gefährdung entgegenwirken. Aus diesem Grund sind viele Tier-und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume und Zufluchtsstätten geschützt.
Daher müssen neben den privaten Tierhalterinnen und -haltern auch Zoohandlungen und Tierzuchten bei Haltung, Kennzeichnung, Zucht und Vermarktung (Kauf und Verkauf) geschützter Tierarten das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) beachten. Dies gilt natürlich auch für tote Exemplare und Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie Artikel, in denen solche Teile verarbeitet wurden, wie zum Beispiel Pelzmäntel, Elfenbeinprodukte, tropische Hölzer etc.
Die Untere Naturschutzbehörde Bonn ist im gesamten Stadtgebiet zuständig für den Vollzug des internationalen Artenschutzrechts. Den genauen Schutzstatus einer Tier- oder Pflanzenart können Sie im Internet in der Online-Artenschutzdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (Öffnet in einem neuen Tab) selbst ermitteln oder bei der Unteren Naturschutzbehörde erfragen.
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