Überblick
Bei den Anhang A-Arten handelt es sich um von der Ausrottung bedrohte Arten, die durch den Handel beeinträchtigt werden und daher im Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommen aufgeführt sind, sowie Arten, die nach Ansicht der Europäischen Union im internationalen Handel so gefragt sind, dass jeglicher Handel das Überleben der Art gefährden würde. Daher besteht für diese Arten – wie z.B. diverse Landschildkrötenarten, bestimmte Papageienarten, einige Riesenschlangenarten – ein generelles Vermarktungsverbot.
Von diesem Verbot kann insbesondere für die Vermarktung (Kauf/Verkauf) von Nachzuchten eine EU-Bescheinigung beantragt werden, die eine Ausnahme vom Vermarktungsverbot darstellt.