Die Bonner Stadtverwaltung setzt daher alles daran, die berechtigten Erwartungen der Mieter*innen oder Eigentümer*innen von Wohnraum zu erfüllen. Dennoch müssen lange Wartezeiten für die Auszahlung in Kauf genommen werden.
Die Bundesstadt Bonn begrüßt das neue Wohngeld Plus in Zeiten der Inflation und Energiekrise ausdrücklich. Daran knüpfen sich die Hoffnungen vieler Menschen, die die hohen Wohnkosten nicht mehr allein durch ihre Einkommen oder Rente bestreiten können.
Die Vorbereitungszeit bis zum Inkrafttreten der Reform betrug nur wenige Wochen. Bonn hatte hierdurch – wie alle anderen Städte und Gemeinden bundesweit – keine ausreichende Vorlaufzeit, um personell, räumlich und technisch auf die Verdreifachung der Antragszahlen zu reagieren. Die Stadtverwaltung bedauert dies sehr und bittet um Verständnis dafür, wenn die endgültigen Wohngeld-Bescheide erst ab dem zweiten Quartal 2023 erstellt werden können. Den Bürger*innen gehen jedoch keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung.
Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält weiterhin ohne erneute Antragstellung Leistungen und wird automatisch zum neuen Wohngeld Plus übergeleitet.
Sie finden den Online-Wohngeldantrag hier:
Das Informationsmaterial des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBH) finden Sie hier:
Hinweise
Die Stadt selbst nimmt die Anträge einschließlich der dazugehörigen Nachweise entgegen; die Berechnung der Wohngeldzahlung erfolgt durch den Landesbetrieb IT.NRW in Düsseldorf. Von IT.NRW werden auch die Wohngeldbescheide an die Bürgerinnen und Bürger versendet. Das Antragsaufkommen in der Wohngeldstelle ist mit Blick auf die Wohngeld-Plus-Reform stark angestiegen. Es ist daher mit Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten zu rechnen. Die Bearbeitungszeit berechnet sich ab dem Zeitpunkt, zu dem die zur Bearbeitung des Antrags notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ist in jedem Fall sichergestellt, dass bestehende Wohngeldansprüche rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung ausgezahlt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters oder über das Kontaktformular möglich.
Die Wohngeldstelle ist bis auf weiteres mittwochs geschlossen.
Sie erreichen die Wohngeldstelle telefonisch unter der 0228 - 77 29 19.