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Bundesstadt Bonn

Servicepaket Bonn-Ausweis

Gültigkeitsdauer und Aussehen des Bonn-Ausweises ändern sich. Auch das Ausstellungsverfahren wird ab 2024 geändert. Das Dokument muss dann nicht mehr grundsätzlich beantragt werden, sondern wird den meisten Empfangsberechtigten automatisch zugesandt.

Der neue Bonn-Ausweis im Scheckkartenformat.

Der Bonn-Ausweis kann eine Entlastung für Menschen sein, die mit wenig Geld auskommen müssen. Neben weiteren finanziellen Entlastungen berechtigt er zum Beispiel zum vergünstigten Eintritt in Bäder, Museen und Kulturveranstaltungen oder zur ermäßigten Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs.

Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, sind grundsätzlich berechtigt und erhalten den Bonn-Ausweis automatisch zugesandt. Für diese Personen muss also kein Antrag gestellt werden.

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und Ihren Bonn-Ausweis nicht automatisch übersandt erhalten, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Jobcenter Bonn oder im Amt für Soziales und Wohnen, um festzustellen, ob Ihre dort hinterlegten persönlichen Daten korrekt sind.

Ob Sie einen Bonn-Ausweis erhalten können,  erfahren Sie hier.

Den Bonn-Ausweisrechner, mit dem Sie einen möglichen Anspruch prüfen können, finden Sie dort unter  Formulare und Links (Öffnet in einem neuen Tab).