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Gültigkeitsdauer und Aussehen des Bonn-Ausweises ändern sich. Auch das Ausstellungsverfahren wird ab 2024 geändert. Das Dokument muss dann nicht mehr grundsätzlich beantragt werden, sondern wird den meisten Empfangsberechtigten automatisch zugesandt.
Der Bonn-Ausweis kann eine Entlastung für Menschen sein, die mit wenig Geld auskommen müssen. Neben weiteren finanziellen Entlastungen berechtigt er zum Beispiel zum vergünstigten Eintritt in Bäder, Museen und Kulturveranstaltungen oder zur ermäßigten Inanspruchnahme des öffentlichen Personennahverkehrs.
Personen, die Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, sind grundsätzlich berechtigt und erhalten den Bonn-Ausweis automatisch zugesandt. Für diese Personen muss also kein Antrag gestellt werden.
Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und Ihren Bonn-Ausweis nicht automatisch übersandt erhalten, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Jobcenter Bonn oder im Amt für Soziales und Wohnen, um festzustellen, ob Ihre dort hinterlegten persönlichen Daten korrekt sind.
Nach internen Berechnungen geht die Verwaltung davon aus, dass nur rund zwei Drittel aller Berechtigten den Ausweis beantragt haben. Zukünftig wird der Bonn-Ausweis allen Empfänger*innen von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) und dem Asylbewerberleistungsgesetz automatisch und ohne gesonderte Antragstellung zugesandt.
Bisher mussten mit der Antragstellung Unterlagen vorgelegt werden, die nachwiesen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen zum Erhalt des Bonn-Ausweises erfüllt sind. Mit dem neuen Verfahren wird sich auch der Arbeitsaufwand in der Verwaltung deutlich reduzieren.
Auch die Gültigkeitsdauer – bislang längstens drei Jahre – ändert sich dann je nach Anspruchsvoraussetzung. Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Behinderung beziehen, erhalten den Ausweis dann auf unbegrenzte Zeit, alle anderen für zunächst zwei Jahre, sofern sich bei ihren Einkommensverhältnissen nichts ändert.
Statt des bisherigen Karton-Ausweises in Din-A-5-Format wird der neue Bonn-Ausweis aus Kunststoff sein und im Scheckkarten-Format ausgegeben werden. Die Bonner Werkstätten übernehmen Druck und Versand der Karten.
Aktuell gibt es rund 28.000 Bonn-Ausweis-Inhaber*innen in der Stadt. Nun werden im Erstdruck 36.000 Ausweis-Karten hergestellt. Ihr Versand wird ab November 2023 sukzessive erfolgen und voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Nach Umstellung des Verfahrens müssen Menschen, die Transferleistungen beziehen, selbst also nicht mehr aktiv werden, um einen Bonn-Ausweis zu erhalten. Bonner*innen mit geringem Einkommen ohne Bezug von Transferleistungen stellen den Antrag auf Ausstellung des Bonn-Ausweises wie bisher.