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Vor dem Hintergrund des freiwerdenden Flächenpotentials und des gleichzeitig in Bonn bestehenden erhöhten Bedarfs an Wohnraum gilt es, die Frage der Nachnutzung und stadtstrukturellen Weiterentwicklung der Ortsteile Holzlar-Roleber und Hoholz zu klären.
Übersichtspläne
Bürgerinformation
Der Rat der Stadt Bonn hatte am 8. Dezember 2016 beschlossen, dass für den Entwicklungsbereich „Landwirtschaftskammer Roleber“ eine Bürgerversammlung durchgeführt werden soll. Diese fand am Donnerstag, 12. Januar 2017, im Rathaus Beuel statt.
Die Stadt Bonn informierte über die vorbereitende Untersuchung sowie die bereits durchgeführten Schritte. Des Weiteren wurden entsprechend des Ratsbeschlusses die Zielsetzungen für den erweiterten Bereich um die Bestandsgebäude (Teilfläche 1) und den Entwicklungsbereich (Teilfläche 2 und 3), die Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags sowie die Zeitabläufe thematisiert.
Aufgrund der Bedeutung für die Entwicklung der Ortsteile ist über eine künftige Siedlungserweiterung auf den Flächen ein intensiver und ergebnisoffener Dialog geführt worden. Die Bürgerinformation diente somit ebenfalls als Anstoß für den gemeinsamen Austausch zwischen Einwohnerinnen und Einwohnern mit der Verwaltung.
Die Präsentation mit Plakaten sowie das Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung Entwicklungsbereich „Landwirtschaftskammer Roleber“ können Sie hier einsehen:
Für eine zügige Neuordnung der Flächen der Landwirtschaftskammer NRW und angrenzenden Flächen wurde eine vorbereitende Untersuchung durchgeführt. Es wurde geprüft, ob und in welchem Umfang der Bereich für eine bauliche Entwicklung geeignet ist und ob die Voraussetzungen für den Einsatz des Instrumentariums einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen. Der Bericht der vorbereitenden Untersuchung wurde in die Politik eingebracht.
Der bestehende Bebauungsplan sieht für das Gelände „Sondergebiet Institutsgebiet der Landwirtschaftskammer“ vor. Um das Gelände einer anderen Nutzung zuzuführen muss das Planungsrecht geändert werden. Für das Bestandsgebäude und den engeren Bereich wurde gemäß § 3 (1) des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung vom 23. Juni bis einschließlich 4. Juli 2014 für den Planbereich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durchgeführt. Außerdem fand am 25. Juni 2014 eine Bürgerversammlung statt.
Das Verfahren wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht fortgesetzt, da die Landwirtschaftskammer selber nicht mehr als Entwickler auftreten wird. Das Bestandsgebäude und der erweiterte Bereich (der erweiterte Geltungsbereich B-Plan 7222-101) wurden an einen privaten Investor für eine wohnbauliche Entwicklung veräußert. Im Rahmen eines dialogischen Verfahrens werden die Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet.