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Bundesstadt Bonn

Windpocken

Bei Windpocken (Varizella-Zoster-Infektion) handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die in frühester Kindheit meist komplikationslos verläuft. Vor allem aber bei Jugendlichen und Erwachsenen sowie Kindern mit Hautallergien (Neurodermitis) und Immundefekten kann es zu Komplikationen kommen.

Beschwerden

Juckender Hautausschlag mit wasserklaren Bläschen, evtl. Fieber. 

Nach durchgemachten Windpocken kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Gürtelrose (Herpes zoster) auftreten. Dies ist keine Neuerkrankung, denn das Virus kann jahrzehntelang in bestimmten Bereichen des Nervensystems überleben. Unter Stress und anderen Faktoren wie vorübergehender Immunschwäche kann das Virus reaktiviert werden. Diese Erkrankung ist oft sehr schmerzhaft und tritt deutlich seltener nach erfolgter Windpockenimpfung auf.

Seit Juli 2006 ist die zweimalige Impfung gegen Windpocken auch in Kombination mit der Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMRV oder MMR + V) verfügbar.

Inkubationszeit und Ansteckung

Die Zeit zwischen der Ansteckung mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt zwei Wochen (acht bis 28 Tage). Eine Ansteckung ist zwei Tage vor bis sieben Tage nach Auftreten der ersten Bläschen, bei abwehrgeschwächten Patienten eventuell deutlich länger möglich.

Kontaktpersonen und Wiederzulassung

Geschwisterkinder bzw. Kinder des gleichen Haushalts benötigen ein Arztattest, das die Immunität durch Impfung oder durchgemachte Erkrankung belegt. Ist dies nicht möglich, dürfen sie die Gemeinschaftseinrichtung für zwei Wochen nicht besuchen. Eine Riegelungs-Impfung ist oft noch bis zum dritten Tag nach Auftreten des Hautausschlags möglich. 

Bei unkompliziertem Verlauf dürfen Erkrankte Einrichtungen wie Schule oder Kita eine Woche nach Krankheitsbeginn wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0228 – 77 37 64 gerne zur Verfügung.