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Bundesstadt Bonn

Masern

Masern sind eine hoch ansteckende Viruskrankheit, die oft lebensgefährliche Komplikationen, vor allem der Lunge und des Gehirns, verursacht und auch zu bleibenden Behinderungen, z.B. Taubheit oder Erblindung sowie zum Tod bei Erkrankung als Säugling führen kann.

Beschwerden und Inkubationszeit

Beschwerden sind hohes Fieber und Hautausschlag, Komplikationen sind häufig. Die Zeit zwischen der Ansteckung mit dem Erreger und dem Ausbruch der Erkrankung beträgt acht bis 14 Tage.

Ansteckung und Impfung

Masern sind fünf Tage vor bis vier Tage nach Auftreten des Hautausschlags ansteckend. 

Die Erkrankung kann durch zweimalige Impfung verhindert werden. Die erste Impfung erfolgt in der Regel im Alter von elf bis 14 Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) sowie Windpocken (V). Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres (15 bis 23 Monate) soll auch die zweite Impfung (MMRV) erfolgt sein, um den Impfschutz möglichst frühzeitig zu erreichen.

Empfohlen wird die MMR-Impfung auch allen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Nur ältere Erwachsene (vor 1970 geborene) können von einem Schutz durch eigene Erkrankung in Kindheit oder Jugend ausgehen.

Die Impfungen werden in der Regel gut vertragen und sind auch im Erwachsenenalter wichtig wegen der hohen Rate an Komplikationen im Erkrankungsfall. 

Kontaktpersonen und Wiederzulassung

Familienangehörige, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, benötigen ein ärztliches Attest (wegen Impfbescheinigung etc.). Erkrankte sind fünf Tage nach Beginn des Hautausschlags wieder zugelassen und dürfen Schule, Kita & Co. wieder besuchen.

Ein Attest vom Arzt nicht erforderlich, das Gesundheitsamt legt die Ausschlusszeiten fest.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ansprechpartner des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 0228 – 77 37 64 gerne zur Verfügung.