Für Lebensmittelstände bei Open-Air-Veranstaltungen gibt es bestimmte Hygienevorschriften. Voraussetzung für den Betrieb eines Standes ist die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, infektionsschutzrechtlichen sowie kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit Lebensmitteln. Wenn gegen die Vorschriften verstoßen wird, ist ein Bußgeldverfahren oder die vorläufige Schließung des Standes möglich.
Generelle Hinweise
Personelle Voraussetzungen
Anforderungen an die verarbeiteten und angebotenen Lebensmittel
Zusätzliche Anforderungen für gewerbsmäßige Veranstaltungen
Personelle Voraussetzungen
Anforderungen an den Verkaufsstand, an Innenausstattung und Arbeitsgeräte
Betrieb von Schankanlagen
Kennzeichnung von Zusatzstoffen, Allergenen und Qualitäts- und Tierartangaben
Eigenkontrollen
Hinweise und Kontakt
Diese Informationen können nicht alle betriebsspezifischen Besonderheiten erfassen. Deshalb sind eventuell weitere geltende Gesetze und Verordnungen des Lebensmittelrechtes zu beachten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung der Stadtverwaltung Bonn gerne zur Verfügung.
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