Informationsabend für Eltern, deren Kinder 2026 erstmalig schulpflichtig werden - 25. April, 19 Uhr
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Welche Grundschule ist die richtige?
Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind innerhalb der vorhandenen Aufnahmekapazitäten einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart, ob Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Grundschule oder Evangelische Grundschule.
Da es in Bonn keine Schulbezirke gibt, haben Eltern grundsätzlich auch die Möglichkeit, ihr Kind an einer nicht wohnortnahen Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Dort hat das Kind allerdings keinen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Nur wenn nach Aufnahme aller Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Grundschule ist, noch freie Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Aufnahme „wohnsitzferner“ Kinder erfolgen.
Davon ausgenommen sind Bekenntnisschulen. Hier haben Kinder, die dem Bekenntnis der Schule angehören, grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Dies gilt auch gegenüber wohnortnahen Kindern.
Einschulung
Grundschulsuche in Bonn
Grundschulsuche im Stadtplan Bonn
Service-Infos rund um die Einschulung
Für die erforderlichen Schuleingangsuntersuchungen werden die Eltern direkt vom Gesundheitsamt angeschrieben.