Überblick
Schulpflichtige Kinder
Im Schuljahr 2025/2026 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2025 (einschließlich) 6 Jahre alt werden. Die Schulpflicht beginnt für diese Kinder am 1. August 2025. Dies gilt auch für Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Nach dem Schulgesetz hat jedes Kind im Rahmen der vorhandenen Aufnahmekapazitäten einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (Gemeinschaftsgrundschule, Katholische Grundschule, Evangelische Grundschule).
Durch die Eingabe Ihrer Adresse in die Grundschulsuche (siehe unten) können Sie die für Ihr Kind nächstgelegene Schule jeder Schulart ermitteln.
In Bonn gibt es keine Schulbezirke. Sie haben als Eltern daher grundsätzlich auch die Möglichkeit, Ihr Kind an einer nicht wohnortnahen Grundschule Ihrer Wahl anzumelden. Dort hat Ihr Kind allerdings keinen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Nur wenn nach Aufnahme aller Kinder, für die diese Schule die nächstgelegene Grundschule ist, noch freie Kapazitäten vorhanden sind, kann eine Aufnahme "wohnsitzferner" Kinder erfolgen.
Ausnahme bei Bekenntnisschulen
An Bekenntnisschulen haben Kinder, die dem Bekenntnis der Schule angehören, grundsätzlich einen vorrangigen Anspruch auf Aufnahme. Dies gilt auch gegenüber wohnortnahen Kindern.
Für alle Fälle gilt: Gibt es an einer Schule mehr Anmeldungen als Schulplätze, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (AO-GS) über die Aufnahme oder die Ablehnung.
„Kann“-Kinder
Kinder, die erst ab dem 1. Oktober 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung ist im Rahmen der Anmeldung bei der Schulleitung der Grundschule zu stellen. Den dafür erforderlichen Anmeldeschein können Sie nach den Sommerferien bei der unten genannten Ansprechpartnerin beantragen.
Für die Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger des Schuljahres 2025/2026 wurde folgender Zeitraum festgelegt:
Montag, 4. November 2024 bis Samstag, 9 November 2024
Bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Grundschule Ihrer Wahl an welchen Tagen innerhalb des oben genannten Zeitraumes die Anmeldung dort vorgenommen werden kann. Nach Erhalt der Anmeldeunterlagen vereinbaren Sie dort bitte einen verbindlichen Anmeldetermin.