Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Hausordnung Altes Rathaus

Markt 2/Rathausgasse, 53111 Bonn

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung gilt für die Liegenschaft Altes Rathaus, Markt 2/Rathausgasse, 53111 Bonn (im Folgenden als Objekt bezeichnet). Hierzu zählen ebenfalls die dazugehörenden Freiflächen und der am Gebäude befindliche Parkplatz.

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2024 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs

Merken & teilen

Erläuterungen und Hinweise