3.1 Das Objekt und dessen Inventar sind immer pfleglich, dem bestimmungsgemäßen Nutzungszweck entsprechend zu behandeln. Jegliche Handlungen, die geeignet sind, die Würde oder das Ansehen des Hauses, der Stadtverwaltung, des Rates der Stadt Bonn, weiterer politischer Gremien oder deren Tätigkeit zu beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
3.2 Das Auslegen, Verteilen und Anbringen von Werbematerial (Plakate, Flyer etc.) am und in dem Objekt sind grundsätzlich nicht gestattet.
3.3 Sämtliche Flächen, Räume und insbesondere Sanitärbereiche sind sauber zu halten. Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden. Abfall ist möglichst zu vermeiden. Anfallender Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse sachgerecht zu entsorgen.
3.4 Das Betreten und Verlassen des Objektes ist nur durch die dafür eigens ausgewiesenen Türen gestattet. Diese sind, wenn sie nicht von den berechtigten Personen genutzt werden, geschlossen zu halten.
3.5 Besuchende sollen möglichst vorab einen Termin vereinbaren. Für den Einlass zuständig ist die jeweils einladende Person. Im Rahmen von Veranstaltungen übernimmt das Städtische Gebäudemanagement den Einlass.
3.6 Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
3.7 Das Abstellen und die Benutzung von Fahrrädern, Rollern und weiterer Verkehrsmittel ist in dem Objekt nicht gestattet. Sie sind auf den dafür bereitgestellten Stellplätzen im Innenhof des Alten Rathauses oder am Bischofsplatz / Markt abzustellen.
3.8 Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Autos und Motorrädern) ist nur auf den eigens dafür ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Es ist insbesondere dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen der Feuerwehren immer freigehalten werden.
3.9 Es ist untersagt Gegenstände mitzuführen, welche die öffentliche Sicherheit im Objekt gefährden könnten (Waffen, Scheinwaffen und sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind). Dies gilt nicht für dienstlich veranlasstes Mitführen derartiger Gegenstände durch Ordnungs- und Sicherheitskräfte. Es ist untersagt, illegale Substanzen in dem Objekt mitzuführen und/oder zu konsumieren. Ebenso ist die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten sowie das Tragen entsprechender Kleidung untersagt.
3.10 Auf dem Boden ist das Sitzen, Liegen und Schlafen nicht gestattet. Betteln ist verboten. Inline-Skaten, Skateboarden und vergleichbare lärmintensive Nutzungen sind in den Gebäuden und auf den Außenflächen grundsätzlich nicht gestattet.