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Bundesstadt Bonn

Hausordnung Oxfordstraße

für das Verwaltungsgebäude Bonn, Oxfordstr. 19, 53111 Bonn

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung gilt für die Liegenschaft Oxfordstraße 19, 53111 Bonn (im Folgenden als Objekt bezeichnet). Hierzu zählen ebenfalls die dazugehörenden Freiflächen und Zugänge im Außenbereich. 

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen, insbesondere die Geschäftsordnung des Stadtrats der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2024 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs

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