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Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Bundesstadt Bonn gelten die folgenden elektronischen Kommunikationsregeln.
1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Bundesstadt Bonn bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NW (VwVfG NW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfangende hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Bundesstadt Bonn eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Bundesstadt Bonn und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Formfreie E-Mails können an alle auf dieser Webseite veröffentlichten oder auf Briefen der Stadtverwaltung ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden. Außerdem bieten wir in Ihnen die Möglichkeit, für zahlreiche Anliegen interaktive Online-Formulare zu nutzen.
Für eine formgebundene Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben) müssen Sie Ihr Dokument oder Ihre E-Mail mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen.
Für signierte und/oder verschlüsselte E-Mails und Anlagen steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: vpsbonnde
Beachten Sie bitte, dass wir auf dieser E-Mail-Adresse aus Datenschutzgründen nur verschlüsselte E-Mails entgegen nehmen.
Unverschlüsselte E-Mails gelten als nicht den Kommunikationsregeln entsprechend und werden nicht weiterverarbeitet.
3. Formate
Möchten Sie Dateien an die Verwaltung übertragen oder senden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
• Text- und Rich-Textdateien (*.txt, *.rtf, *.csv) • JPEG-, PNG- GIF-und BMP-Grafikdateien (*.jpg, *.jpeg, *.png, *.gif,*.bmp) • Adobe PDF (*.pdf) • Microsoft Word-, Excel- und PowerPoint-Dateien ab Version 2007 (*.docx, *.xlsx, *.pptx)
Verwenden Sie bitte auch die oben genannten Formate, falls Sie Dokumente mit alternativen Office Paketen erstellen. Datenkomprimierte Dateien von Packprogrammen (wie z.B. *.zip, *.rar, *.7z, *.tar.gz) können nicht angenommen werden.
Eingehende E-Mails durchlaufen bei der Stadt Bonn eine mehrstufige Filterung. Sollte Ihre E-Mail Viren oder andere Schadsoftware enthalten oder von der Software als Spam identifiziert werden, wird sie automatisiert und ohne Benachrichtigung an Absendenden oder Empfangenden gelöscht.
Die Gesamtgröße von E-Mails an die Stadtverwaltung ist – einschließlich aller Anlagen – auf 20 MB begrenzt. Größere E-Mails können nicht angenommen werden.
4. Verschlüsselung Ihrer Dokumente
Sofern Sie uns eine rechtsverbindliche E-Mail senden wollen, ist eine weitergehende Verschlüsselung jedoch zwingend erforderlich. Hierfür benötigen Sie eine Signaturkarte, die Sie bei einem Zertifizierungsdiensteanbietenden erhalten (siehe auch Punkt 5.).
Beachten Sie bitte, dass solche signierten und verschlüsselten E-Mails nur auf folgender Adresse entgegengenommen werden können: vpsbonnde.
Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, sofern Sie als absendende Person zu ermitteln sind.
5. Qualifizierte elektronische Signatur
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch EU-Vorschriften geregelte Form der elektronischen Kommunikation, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht. Es ist die einzige Möglichkeit, rechtssicher und auf elektronischem Wege eine handschriftliche Unterschrift zu ersetzen.
Die QES darf nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbietenden (in Deutschland zum Beispiel die Bundesdruckerei, Deutsche Post, Deutsche Telekom), der von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert wurde, ausgegeben werden.
Bescheide, die von der Bundesstadt Bonn erlassen werden, enthalten in der Rechtsbehelfsbelehrung die Information, dass Widersprüche schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden können.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch auf elektronischem Weg erhoben werden kann. Es kommt daher immer häufiger vor, dass die Stadt Bonn Widersprüche von Bürger*innen per (einfacher oder verschlüsselter) E-Mail - adressiert an die im Bescheid angegebene E-Mail-Adresse vpsbonnde - erhält. Diese Form der Übermittlung ist jedoch nicht ausreichend, um einen Widerspruch rechtsverbindlich abzugeben!
Die aktuelle Rechtslage erlaubt lediglich zwei Wege, auf denen eine Willenserklärung rechtsverbindlich und elektronisch übermittelt werden kann:
Der Widerspruch wird, wie ebenfalls in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben, durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes verschickt. Die empfangende De-Mail-Adresse der Bundesstadt Bonn lautet: poststellebonn.de-mailde.
Der Widerspruch kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) an die elektronische Poststelle der Bundesstadt Bonn (vpsbonnde) erhoben werden.
Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine durch EU-Vorschriften geregelte Form der elektronischen Kommunikation, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht. Sie eröffnet für alle Bürger*innen die Möglichkeit, rechtssicher und auf elektronischem Wege eine handschriftliche Unterschrift zu ersetzen.
Die QES darf nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbietenden (in Deutschland zum Beispiel die Bundesdruckerei, Deutsche Post, Deutsche Telekom), der von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert wurde, ausgegeben werden. Eine Übersicht der vorhandenen Vertrauensdiensteanbieter innerhalb der EU finden Sie bei der Bundesnetzagentur (Öffnet in einem neuen Tab).