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Bundesstadt Bonn

Rechtsverbindliche Kommunikation

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit der Bundesstadt Bonn gelten die folgenden elektronischen Kommunikationsregeln.

Abgabe eines Widerspruchs auf elektronischem Weg

Bescheide, die von der Bundesstadt Bonn erlassen werden, enthalten in der Rechtsbehelfsbelehrung die Information, dass Widersprüche schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden können.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch auf elektronischem Weg erhoben werden kann. Es kommt daher immer häufiger vor, dass die Stadt Bonn Widersprüche von Bürger*innen per (einfacher oder verschlüsselter) E-Mail - adressiert an die im Bescheid angegebene E-Mail-Adresse  vpsbonnde - erhält. Diese Form der Übermittlung ist jedoch nicht ausreichend, um einen Widerspruch rechtsverbindlich abzugeben!

Die aktuelle Rechtslage erlaubt lediglich zwei Wege, auf denen eine Willenserklärung rechtsverbindlich und elektronisch übermittelt werden kann:

  1. Der Widerspruch wird, wie ebenfalls in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben, durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes verschickt. Die empfangende De-Mail-Adresse der Bundesstadt Bonn lautet: poststellebonn.de-mailde.

  2. Der Widerspruch kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) an die elektronische Poststelle der Bundesstadt Bonn ( vpsbonnde) erhoben werden.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine durch EU-Vorschriften geregelte Form der elektronischen Kommunikation, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht. Sie eröffnet für alle Bürger*innen die Möglichkeit, rechtssicher und auf elektronischem Wege eine handschriftliche Unterschrift zu ersetzen.

Die QES darf nur von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbietenden (in Deutschland zum Beispiel die Bundesdruckerei, Deutsche Post, Deutsche Telekom), der von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert wurde, ausgegeben werden. Eine Übersicht der vorhandenen Vertrauensdiensteanbieter innerhalb der EU finden Sie bei der  Bundesnetzagentur (Öffnet in einem neuen Tab).