Welche Hunde müssen ordnungsbehördlich angemeldet werden?
Große Hunde sind Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm sind und/oder eine Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimetern aufweisen bzw. ausgewachsen voraussichtlich aufweisen werden. Auch Welpen, die ausgewachsen zu den großen Hunden zählen, sind bereits ordnungsbehördlich anzumelden. Unter Hunde bestimmter Rassen fallen beispielsweise der Rottweiler, der Dogo Argentino oder der Bullmastiff. Im Vergleich zu lediglich großen Hunden müssen hier zudem weitere Auflagen bei der Anmeldung beachtet werden.
Darüber hinaus stuft das Landeshundegesetz NRW einige Hunde aufgrund ihrer Rasse als gefährlich ein. Hiervon betroffen sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Diese Hunde müssen nicht nur ebenfalls ordnungsbehördlich angemeldet werden, es gelten weiterhin auch zusätzlich verschärfte Auflagen, wie unter anderem eine Kastrationspflicht. Ein privater Erwerb dieser Hunde ist in Nordrhein-Westfalen untersagt, ebenso die Vermehrung. Eine Abgabe darf ausschließlich über befugte Tierheime oder Tierschutzvereine erfolgen.
Von der ordnungsbehördlichen Anmeldung ausgenommen sind kleine Hunde, die ausgewachsen ein Gewicht von unter 20 Kilogramm und einer Widerristhöhe unter 40 Zentimetern haben bzw. haben werden. Wird ein Hund nicht ordnungsbehördlich angemeldet, besteht eine Ordnungswidrigkeit, für die das Landeshundegesetz NRW einen Bußgeldrahmen bis zu 100.000 Euro vorsieht.
Hunde müssen auch steuerlich angemeldet werden
Unabhängig von der ordnungsbehördlichen Anmeldepflicht ist außerdem jeder Hund beim Kassen- und Steueramt anzumelden, weil jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Bonn hundesteuerpflichtig ist. Weitere Informationen zum steuerlichen Anmeldeverfahren für Hunde gibt es unter https://www.bonn.de/vv/produkte/Hundesteuer.php (Öffnet in einem neuen Tab) oder per Mail an steueramtbonnde.
Das Ordnungsamt wird kontrollieren, ob entsprechende Hunde angemeldet sind. Die Kontrollen des Ordnungsamtes laufen ab sofort an und werden danach in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Eine Übersicht der Regelungen gibt es online (Öffnet in einem neuen Tab). Darüber hinaus gibt es dort auch Hinweise zur Leinenpflicht. So müssen Hunde in Naturschutzgebieten und im Stadtgebiet, mit Ausnahme der Freilaufflächen, immer an einer reißfesten Leine (nicht länger als 1,50 Meter) geführt werden.
Wie kann ich meinen Hund anmelden?
Je nach Art des Hundes sind für die Anmeldung bestimmte Nachweise nötig. Dazu zählen grundsätzlich der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung, eine Mikrochip-Kennzeichnung, ein Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis und ein Foto des Hundes. Für Hunde bestimmter Rassen und gefährliche Hunde ist darüber hinaus ein Nachweis der Volljährigkeit der Halter*in erforderlich. Zudem wird die artgerechte und ausbruchssichere Unterbringung des Hundes durch das Ordnungsamt vorab kontrolliert. Für gefährliche Hunde muss zusätzlich das besondere öffentliche oder private Interesse an der Hundehaltung vorgewiesen werden. Die Gebühr für die ordnungsbehördliche Anmeldung liegt, je nach Art des Hundes und Aufwand, zwischen 25 und 100 Euro. Hunde, die unter die genannten Kriterien fallen, können per Online-Formular angemeldet werden: https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/703284/show (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Informationen zum ordnungsbehördlichen Anmeldeverfahren für Hunde und allen Kriterien gibt es unter https://www.bonn.de/vv/produkte/hund-gross-bestimmter-rasse.php (Öffnet in einem neuen Tab) oder per Mail an hundeangelegenheitenbonnde.