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Bundesstadt Bonn

Zum Schutz des Ökosystems: Jäger sollen Nutria-Population regulieren

Jäger sollen künftig die stark gewachsene Nutria-Population in der Rheinaue regulieren. Damit setzt die Stadt die gesetzliche Verpflichtung aus der EU-Verordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz zur Eindämmung der Verbreitung invasiver Arten um. Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nagetiere haben sich im Bereich des Rheinauensees sehr stark vermehrt und richten inzwischen deutliche Schäden an dem sensiblen Ökosystem an.

Die auch als Biberratten bezeichneten Nutrias gehören in Deutschland und der Europäischen Union zu den sogenannten invasiven Arten. Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nagetiere haben hier keine natürlichen Feinde, so dass sie sich sehr stark vermehren können. An vielen Gewässern in Deutschland ist die Nutria-Population so stark gewachsen, dass die Tiere große Schäden anrichten und heimische Tier- und Pflanzenarten gefährden.

Auch am Rheinauensee in Bonn haben sich die Biberratten in den vergangenen Jahren etabliert. Auf kleinstem Raum leben hier etwa 60 bis 100 Tiere, mit steigender Tendenz. Die Nager finden in der Rheinaue optimale Bedingungen vor: Die Winter sind mild, sie haben keine natürlichen Feinde und sie finden stets genug Nahrung – insbesondere weil einige Menschen trotz des ausdrücklichen Verbots, regelmäßig Futter verteilen. Im Durchschnitt bringen Nutrias jährlich zwei Würfe mit meist fünf Jungen zur Welt. In der Rheinaue wurden bei manchen Individuen aber bereits drei Reproduktionszyklen mit mehr als fünf Jungen pro Wurf gezählt.

Schäden am Ökosystem – Gefahr für frisch sanierten Rheinauensee

Durch die Nutrias verursachte Probleme sind in der Rheinaue bereits seit längerem zu beobachten: Für die Errichtung ihrer Bauten durchgraben sie die Uferbereiche und richten hier große Schäden an. Die Tiere fressen Baumrinde ab, was zum Absterben einzelner Bäume führen kann. Daneben sind die Nager auch eine Gefährdung für die unter Artenschutz stehende Große Teichmuschel: Diese steht ebenfalls auf der Nahrungsliste der Nutria. Die Bestände der Großen Teichmuschel haben sich aufgrund der Überpopulation der Nutria erheblich dezimiert.

In der Rheinaue ist zudem besonders problematisch, dass die Tiere die nützlichen Unterwasserpflanzen im Rheinauensee abfressen. Die sogenannten Makroalgen wurden im Rahmen einer aufwändigen und kostenintensiven Seesanierung eigens gepflanzt und spielen für die Stabilität des sensiblen Ökosystems und für die Reinigung des Gewässers eine wichtige Rolle. Die große Nutria-Population gefährdet damit den Erfolg der Seesanierung und somit den Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Maßnahmen zur Kontrolle und gegen die Verbreitung invasiver Arten sind verpflichtend

Nach europäischer Richtlinie (Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und Bundesnaturschutzgesetz (§40) sind Maßnahmen zur Kontrolle und gegen die Verbreitung invasiver Arten von allen Mitgliedsstaaten verpflichtend zu ergreifen. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn ist im Austausch mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie anderen Städten und Umweltorganisationen, die bereits Managementmaßnahmen für Nutria-Populationen umsetzen.

Durch die Stadt beauftragte Jäger werden in der Rheinaue Lebendfallen aufstellen, die Tiere zeitnah abholen und andernorts töten. Selbstverständlich wird das Tierschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz vollumfänglich berücksichtigt. 

Ziel ist es, die Nutria-Population deutlich zu verkleinern und den Bestand langfristig zu kontrollieren. Die Bejagung soll auch verhindern, dass sich die Nagetiere in das weitere Stadtgebiet sowie über die Stadtgebietsgrenze hinaus ausbreiten, denn Nutrias graben ihre Bauten auch in Deiche und gefährden so den Hochwasserschutz.

Aufklärung und Durchsetzung des Fütterungsverbots

Die Stadt setzt außerdem weiterhin auf Aufklärung und die Durchsetzung des Fütterungsverbotes, welches bereits seit 2019 im ganzen Stadtgebiet gilt. Am Rheinauensee werden neue Schilder aufgestellt, die über die negativen Folgen der Fütterung informieren, Flankierend informiert die Stadt über ihre Social-Media-Kanäle und die städtische Website unter  www.bonn.de/nutrias (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Untere Naturschutzbehörde appelliert dringend an alle Bürger*innen, mitzuhelfen, die Nutria-Population einzudämmen, indem sie sich an das Fütterungsverbot halten: Das Füttern ist vielleicht gut gemeint, aber im Sinne des Tierschutzes ist es nicht sinnvoll. Das oftmals einseitige Nahrungsangebot, wie z.B. Brot kann bei den Wildtieren zudem zu Vitaminmangel und damit zu Krankheiten führen. Einige Bürger*innen kommen täglich zum Füttern in die Rheinaue. Dadurch gewöhnen sich die Tiere an die Anwesenheit von Menschen, die Populationsgröße steigt unnatürlich stark an und die Schäden am Ökosystem intensivieren sich.

Der Stadtordnungsdienst wird das Fütterungsverbot verstärkt kontrollieren. Wer Wasservögel oder Nutrias füttert, muss beim ersten Mal mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro rechnen, wenn kleine Mengen Futter verteilt werden. Die Verwarnungs- bzw. Bußgelder fallen höher aus, wenn wiederholt gefüttert oder größere Futtermengen verteilt werden.