„Der Tod von Gerd Höllige hat damals die Menschen in Bonn schockiert und schockiert uns noch. Sowohl der im Jahr 2003 durch die Gewerkschaft der Polizei aufgestellte Gedenkstein als auch dieser Weg von dort zur Stadthalle sollen uns stets daran erinnern, dass sich solche Gewalttaten nicht ereignen dürfen“, mahnte Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner bei der Vorstellung des Weges samt Straßenschild im Beisein von Bezirksbürgermeister Michael Wenzel und Polizeipräsident Frank Hoever am 9. Oktober 2024. „Gewalt hat in unserer Stadt keinen Platz. Wir verurteilen und missbilligen grundsätzlich gewalttätige Übergriffe auf das Schärfste, auch und gerade gegen Einsatzkräfte und Mitarbeitende der Stadtverwaltung“, so die Oberbürgermeisterin weiter.
Polizeipräsident Frank Hoever: „Wir haben nach der Tat und an den jährlichen Gedenktagen immer wieder versprochen, unseren ermordeten Kollegen Gerd Höllige niemals zu vergessen. Im Herzen - aber auch mit einem Gedenkstein hier in der Parkanlage - bringen wir dies zum Ausdruck. Ich bin der Stadt Bonn sehr dankbar dafür, dass wir heute, mehr als 22 Jahre nach seinem tragischen Tod, ein weiteres und bleibendes Zeichen der Erinnerung setzen.“
„Ich erinnere mich noch sehr gut an diesen heißen Sonntagnachmittag vor 22 Jahren, der mich und alle Godesberginnen und Godesberger schwer erschüttert hat. Dass sich bei einem vermeintlichen Routineeinsatz der Polizei im Herzen von Bad Godesberg solch eine schreckliche Gewalttat ereignen konnte, bleibt bis heute unbegreiflich“, sagte Bezirksbürgermeister Michael Wenzel.
Zum Hintergrund
Hintergrund der Wegebenennung in Erinnerung an Gerd Höllige ist ein Bürgerantrag von Uwe Schaak aus dem Herbst 2023. Er hatte vorgeschlagen, die zur Koblenzer Straße gehörende Stichstraße nach Gerd Höllige zu benennen. Da die Umbenennung für Anlieger sowohl eine Adressänderung als auch Kosten zur Folge gehabt hätte, empfahl die Bezirksvertretung Bad Godesberg, stattdessen den Weg im Stadtpark Bad Godesberg vom Gedenkstein zur Stadthalle in Gerd-Höllige-Weg umzubenennen. Den entsprechenden Beschluss fasste der Hauptausschuss am 11. Juni 2024.