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Bundesstadt Bonn

Deutlich mehr Menschen nutzen den Bonn-Ausweis

Der Bonn-Ausweis bietet Menschen, die mit wenig Geld auskommen müssen, finanzielle Entlastungen. So berechtigt er zur ermäßigten Inanspruchnahme von Bussen und Bahnen oder zum vergünstigten Eintritt in Bäder, Museen und Kulturveranstaltungen.

Seit der Reform des Bonn-Ausweises im Herbst 2023 ist die Zahl der Bonner*innen, die einen Bonn-Ausweis besitzen, deutlich gestiegen. Wie die Stadtverwaltung in einer Stellungnahme erläutert, waren es im Oktober 2023 insgesamt 36.980 Personen. Ende August 2024 waren es insgesamt 48.351 Bürger*innen. Das ist ein Plus von 11.371 Personen (rund 23,5 Prozent). Gründe für die deutliche Steigerung sind sowohl die Anhebung der Einkommensgrenze für Geringverdienende als auch der automatische Versand an die Empfangsberechtigten durch die Stadt.

„Mit dem Bonn-Ausweis können Menschen mit geringem Einkommen leichter am gesellschaftlichen Leben teilhaben“, betont Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Indem wir Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, treten wir gegen soziale Ausgrenzung und für eine Stärkung der sozialen Gerechtigkeit in unserer Stadt ein.“

Vergünstigt Bus und Bahn fahren

Am stärksten wird der Bonn-Ausweis im Öffentlichen Personennahverkehr genutzt. Menschen mit Bonn-Ausweis erhalten bei den Stadtwerken Bonn für 19 Euro im Monat das Sozialticket zur Nutzung von Bussen und Bahnen. Während im gesamten Jahr 2023 bei den Stadtwerken Bonn über den Bonn-Ausweis Leistungen in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro in Anspruch genommen worden waren, sind es im ersten Halbjahr 2024 bereits Leistungen von über einer Million Euro gewesen.

Der Bonn-Ausweis verteilt sich auf folgende Altersgruppen:

  • 0-12 Jahre: 19 Prozent
  • 13-17 Jahre: 8 Prozent
  • 18-24 Jahre: 9 Prozent
  • 25-64 Jahre: 50 Prozent
  • ab 65 Jahre: 14 Prozent

Ausführliche Informationen im Internet

Der Bonn-Ausweis wird allen Empfänger*innen von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und dem Asylbewerberleistungsgesetz) automatisch und ohne gesonderte Antragstellung zugesandt. Auch die Gültigkeitsdauer – bislang längstens drei Jahre – hat sich je nach Anspruchsvoraussetzung geändert. Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten den Ausweis dann auf unbegrenzte Zeit, alle anderen für zunächst zwei Jahre, sofern sich bei ihren Einkommensverhältnissen nichts ändert.

Alle Informationen rund um den Bonn-Ausweis sind auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht:  www.bonn.de/bonn-ausweis (Öffnet in einem neuen Tab)