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Bundesstadt Bonn

Satzung für den Denkmalbereich Combahnviertel

Aufgrund seiner historischen Bedeutung soll das Combahnviertel in Beuel als Denkmalbereich ausgewiesen werden. Die Stadtverwaltung wird auf Beschluss des Rates vom 27. Oktober 2022 die Öffentlichkeit sowie die Eigentümer*innen über die gemeinsam mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland erarbeiteten Satzung informieren.

Die Satzung und die dazu gehörigen Unterlagen werden öffentlich ausgelegt und auf den Internetseiten der Stadt Bonn veröffentlicht. Mit der Offenlage des Satzungsentwurfs werden zugleich weitere Träger öffentlicher Belange informiert und Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger angeboten. Zudem wird im Zeitraum der Offenlage auch eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Deren Format ist abhängig von der dann gegebenen pandemischen Lage. Die Stadtverwaltung wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Termine informieren.

Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt eine Erörterung der eingegangenen Einwendungen mit dem LVR-ADR. Der gegebenenfalls geänderte Satzungsentwurf wird dem Rat der Stadt Bonn zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung ist eine Genehmigung der Satzung durch die Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Denkmalbereichssatzung wird dann am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Erhalt der prägenden Struktur

Mit der Ausweisung als Denkmalbereich geht es im Wesentlichen um den Erhalt der prägenden städtebaulichen Grundstruktur in den verschiedenen Entwicklungsphasen: vor dem Ersten Weltkrieg, Zwischenkriegsphase, unmittelbare Nachkriegszeit, jüngere Bauten der 1960er bis 1980er Jahren. Hier sind Parzellierung, Straßenraum mit Baumbestand, Vorgärten und Freiflächen, sowie Blickbezüge als einige der städtebaulichen Kriterien zu nennen, aber auch Gebäudekubatur, Fassadengestaltung und Dachlandschaften. 

Mit Erlass der Denkmalbereichssatzung unterliegen alle im Geltungsbereich befindlichen Baumaßnahmen einem Erlaubnisvorbehalt gemäß Denkmalschutzgesetz. Dies wird auch Baumaßnahmen an Gebäuden betreffen, welche nicht bereits als Einzeldenkmale unter Schutz gestellt sind. Die Erlaubnis wird bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bonn beantragt. Dadurch wird ermöglicht, dass eine Weiterentwicklung des Gebietes und seines baulichen Bestandes im Einklang mit seinen schutzwürdigen Eigenschaften erfolgen wird.

Hintergrund zum Combahnviertel

Beim Combahnviertel handelt es sich um das rechtsrheinisch nördlich der Auffahrt zur Kennedybrücke liegende Areal, das durch den Konrad-Adenauer-Platz, die Sankt Augustiner Straße (B56), den Bröltalbahnweg und das Rheinufer (unter Einbeziehung des ehemaligen Bröltalbahnhofs mit Verladezone) begrenzt wird. 

Um 1900 ist das Combahnviertel auf Basis eines von Hermann Joseph Stübben und Karl Huppertz entwickelten Bebauungsplans angelegt worden. Seine städtebauliche Grundstruktur ist bis in die heutige Zeit erhalten und die Bebauung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Es bezeugt, dass durch die im Zuge der Industrialisierung rechtsrheinisch rasant ansteigende Bevölkerungszahl die Ausweisung neuer Wohngebiete notwendig wurde. Es steht hierbei mit seiner historischen und jüngeren Bausubstanz für die Anlage eines Viertels für das gehobene Bürgertum um die Jahrhundertwende (19. zum 20. Jahrhundert) sowie für dessen gelungene städtebauliche Fortschreibung bis in die Gegenwart.