Ab dem 1. März 2023 wird eine Erhöhung auf 15 Euro monatlich erfolgen. Ein Jahr später, ab dem 1. März 2024, wird die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis 30 Euro pro Monat betragen – und für die Stadt kostendeckend sein. Für Personen mit „Bonn-Ausweis“ übernimmt das Amt für Soziales und Wohnen 75 Prozent der Gebühren.
„In einer wachsenden Stadt wie Bonn ist der öffentliche Raum begrenzt und vielerorts durch parkende Autos und Parksuchverkehre stark belastet“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung zu angemessenen Preisen ist nachweislich ein Instrument, um die Zahl der Autos in Städten zu reduzieren und damit auch ein wichtiger Baustein der Mobilitätswende und für den Klimaschutz in Bonn.“
Die neue Gebührenordnung wird zum 1. Januar 2023 wirksam. Bewohnerparkausweise, die über den 1. Januar 2023 gültig sind, bleiben vorerst von der Erhöhung für die Laufzeit der noch bestehenden Genehmigung unberührt. Die neuen Gebühren sind erst bei einer Verlängerung des Bewohnerparkausweises zu zahlen. Die Mehreinnahmen durch die Erhöhung von rund 750.000Euro (2023) bzw. zwei Millionen Euro (2024) sollen Investitionen in die Mobilitätswende und den Klimaschutz in Bonn dienen, die allen Bonnerinnen und Bonnern zugutekommen.
Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, werden ab 28. Oktober 2022 Bewohnerparkausweise bis einschließlich 28. Februar 2023 nur noch mit einer Gültigkeit von sechs Monaten ausgestellt. Die maximale Gültigkeitsdauer der vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 ausgestellten Bewohnerparkausweise wird auf 12 Monate begrenzt. Ab dem 1. März 2024 sind die Ausweise mit den Gültigkeitszeiträumen 1/2 Jahr, 1 Jahr und 2 Jahre) erhältlich.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Anspruchsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz im betroffenen Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, dauernd ein auf sich als Halter*in zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen und selbst keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Der Bewohnerparkausweis kann komplett digital unter https://service.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden.
Die Beschlussvorlage ist hier (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.