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Bundesstadt Bonn

Haushaltsbeschluss auf die Ratssitzung im März 2025 verschoben

Die zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2025/26 wird um einen weiteren Monat in den März verschoben. Darüber hat die Verwaltung am 22. November 2024 den Rat informiert und kommt damit dem Wunsch nach ausreichender Beratung in den Fachgremien nach.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner hat den neuen Stadtkämmerer Michael Fark unmittelbar zu Beginn seiner Amtszeit damit beauftragt, den Haushalt erneut einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Um diese Maßnahmen sorgfältig zu planen und umzusetzen, hatte die Verwaltung mitgeteilt, die geplante Verabschiedung des Haushalts im Dezember zu verschieben. Die zunächst vorgeschlagene Umsetzung der Entscheidung der Beschlussfassung auf Februar 2025 würde eine Wiederaufnahme der Haushaltsberatung als zweite Lesung in den Fachgremien bereits in der kommenden Woche voraussetzen, beginnend mit vier Sitzungen am 26. November. 

In den drei Wochen seit Amtsantritt konnte der Stadtkämmerer in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten und Amtsleitungen bereits ein nennenswertes Konsolidierungsvolumen ermitteln, das der Politik in Kürze vorgestellt wird. Ob dies aus Sicht der Kommunalaufsicht ausreicht, die mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 genannten Bedenken der Bezirksregierung auszuräumen, wird kurzfristig geklärt. Ein erneuter Termin bei der Bezirksregierung wurde bereits vereinbart. 

Um die zeitliche Überschneidung der politischen Beratungen mit weiteren internen Konsolidierungsbemühungen sowie der Abstimmung mit der Bezirksregierung zu vermeiden, schlägt die Stadtverwaltung vor, den Beschluss des Haushaltsplanentwurfs 2025/2026 um einen weiteren Monat auf März 2025 zu verschieben (Sitzung des Rates am 20. März 2025, Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 6. März 2025 als vorberatendes Gremium des Rates). Damit kommt die Verwaltung dem Wunsch nach einer ausreichenden fachlichen Beratung in den Fachgremien nach und ermöglicht, dass auch die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen die Konsolidierungsmaßnahmen ab Januar 2025 in ausreichendem Maße beraten können und Sondersitzungen der Fachausschüsse, die teilweise schon erbeten wurden, vermieden werden können.