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Bundesstadt Bonn

Keine Förderung für Gedenkstätte: Stadt unterstreicht Bedeutung des Projekts

Eine Bundesförderung für den geplanten Bau und Umzug von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum auf das Gelände des ehemaligen Klosters in Bonn-Endenich wird es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben. Darüber hat die Verwaltung die Politik informiert. Der Rat der Stadt Bonn hatte den Plänen unter der Bedingung zugestimmt, dass die Verwaltung Fördermittel für die Realisierung (Nationale Projekte des Städtebaus) beantragt und den Erbbaurechtsvertrag mit dem Erzbistum verhandelt.

Der Rat hatte beschlossen, dass mit dem Bau erst begonnen und städtische Mittel nur dann eingesetzt werden sollen, wenn die beantragten Fördermittel aus dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt werden. Ansonsten bedarf es einer erneuten Beschlussfassung.

Die über das genannte Programm beantragte Förderung wurde nicht bewilligt, ebenso eine beantragte Förderung aus dem Förderprogramm „Kulturinvest 2023“ des Bundes. Die Verwaltung eruiert derzeit weitere mögliche Fördertöpfe und wird sich 2025 erneut um Mittel bemühen. Dabei geht es nicht nur um Fördermittel für die Baumaßnahme, sondern auch für die Konzeptionierung und Gestaltung der Ausstellung. Nach erfolgreicher Akquise wird die Verwaltung die weiteren Planungsschritte wiederaufnehmen, dabei Kapazitäten im SGB für die Vergabe von Planungsleistungen einplanen und den Zeitplan anpassen.

„Es ist sehr bedauerlich, dass wir als Stadt erstmal nicht die Fördermittel bekommen, die wir uns für den geplanten Umbau und Umzug für die neue Gedenkstätte in Endenich erhofft hatten. Trotzdem arbeiten wir natürlich weiter daran, dieses wichtige Projekt, auch für die Erinnerungskultur in Bonn, so schnell wie möglich umzusetzen und dafür erforderliche Mittel zu beantragen“, so Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Die Verwaltung erarbeitet - neben der Suche nach möglichen Förderungen - Szenarien für ein Interim der Gedenkstätte ab Januar 2026 (Standortprüfungen, Ausstellungskonzepte), da die Gedenkstätte zum 31. Dezember 2025 aus dem bisher genutzten Gebäude in der Franziskanerstraße ausziehen muss. Die Umsetzung des Projektes erfolgt im Rahmen einer gesamtstädtischen Priorisierung aller Hochbauprojekte, die durch das SGB umgesetzt werden sollen.