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Bundesstadt Bonn

Betriebsferien der Stadtverwaltung zum Jahresende

Um die Bonnerinnen und Bonner frühzeitig zu informieren, weist die Stadt Bonn schon jetzt auf die Betriebsferien zum Jahresende hin: Die Stadtverwaltung wird von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Montag, 30. Dezember 2024, geschlossen. Für Notfälle wird sie telefonisch erreichbar sein.

Mit den Betriebsferien reduziert die Stadtverwaltung - wie in der Vergangenheit bereits praktiziert - die Höhe von Rückstellungen für Urlaub und Überstunden. Zudem trägt sie damit aktiv dazu bei, Energie zu sparen. Oberbürgermeisterin Katja Dörner und der Personalrat haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Der letzte Arbeitstag der Stadtverwaltung im Jahr 2024 ist Freitag, 20. Dezember 2024, erster Öffnungstag im neuen Jahr wird Donnerstag, 2. Januar 2025, sein. 

Zahlreiche Dienststellen arbeiten auch an den Feiertagen oder richten Notdienste ein

Verschiedene Fachbereiche der Stadtverwaltung, wie beispielsweise Feuerwehr und Rettungsdienst, Seniorenzentren, Stadtordnungsdienst, die Kläranlagen und viele städtische Kultur- und Freizeitbetriebe werden auch über die Feiertage im Dienst sein. Über deren Öffnungszeiten bzw. eingerichtete Notdienste wird die Stadt Bonn in einer gesonderten Mitteilung informieren. 

Für Notfälle ist das Bürger*innentelefon erreichbar

Während der Betriebsferien sind zwar keine Behördengänge möglich, für Notfälle, wie zum Beispiel die Beurkundung von Sterbefällen oder sehr eilige Passangelegenheiten, ist die Stadt dennoch telefonisch erreichbar. Am Montag, 23. Dezember, Freitag, 27. Dezember, und Montag, 30. Dezember, können sich Bürger*innen zwischen 7 und 18 Uhr an das Bürger*innentelefon der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 0228 – 770 wenden.

Über  www.115.de (Öffnet in einem neuen Tab) erhalten hörbeein­trächtigte und gehörlose Menschen Zugang zum Gebärdentelefon der Behördennummer 115. Dort werden Fragen zu Verwaltungsleistungen persönlich in Deutscher Gebärdensprache beantwortet. 

Für die angeordneten Betriebsferien vom 23. bis 30. Dezember 2024 können die Mitarbeitenden Freizeitausgleich, Erholungsurlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen.