Die Gebührensätze sollen angehoben werden. Grund sind die allgemein höheren Kosten aufgrund der Inflation, wie beispielsweise die gestiegenen und steigenden Material- und Personalkosten; im Bereich der Materialkosten schlagen insbesondere die Kosten für Treibstoffe und gestiegene Versicherungsprämien zu Buche.
Zudem gilt für die Gebührensätze das Kostendeckungsprinzip: Das Gebührenaufkommen soll die Kosten in der Regel decken, darf diese jedoch nicht übersteigen. Hinzu kommt, dass im Bereich der Abfallentsorgung der Markt für Altpapier stark nachgelassen hat. In Folge werden für 2024 gegenüber dem Vorjahr rund 950.000 Euro weniger Erlöse aus Altpapier erwartet. Entsprechend steigt hier der Gebührenbedarf, worauf weder die Bonnorange AöR noch die Stadt Bonn Einfluss haben.
Müll (Abfallbeseitigung)
Der Gebührenbedarf für 2024 steigt gegenüber 2023 um knapp 6,2 Millionen Euro. Dadurch sollen die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung zum 1. Januar 2024 um 13,99 Prozentpunkte steigen. Für eine vierköpfige Familie mit einer 120 Liter-Restmüll-Tonne, 14-tägliche Leerung, soll sich die Jahresgebühr von bisher 229,04 auf 261,08 Euro erhöhen (plus 13,99 Prozentpunke).
Straßenreinigung
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung sollen für das Jahr 2024 bei den regulären Straßen je nach Straßenart zwischen 0,57 und 0,81 Euro und bei den Straßen mit erhöhtem Reinigungsaufwand (Reinigungsklasse D, das sind hauptsächlich die Fußgängerzonen) zwischen 0,80 und 1,14 Euro je Frontmeter angehoben werden. Bei einem Einfamilienhaus mit 15 Meter Frontlänge, Anliegerstraße, wöchentliche Reinigung, steigt die Jahresgebühr um 12,15 von 97,95 auf 110,10 Euro (plus elf Prozentpunkte).