Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

„Welcome Point“ für Geflüchtete aus der Ukraine in der Erstanlaufstelle

In der Erstanlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, Ernst-Robert-Curtius-Straße 12 in Buschdorf, richtet die Bundesstadt Bonn ab Montag, 9. Mai 2022, einen „Welcome Point“ ein.

Dort erhalten die Menschen Informationen zu den Themen Aufenthalt, Leistungen und Unterkunft sowie einen ersten Gesundheitscheck samt Impfangebot. Zudem können Termine für das Dienstleistungszentrum vereinbart werden, um sich in Bonn melderechtlich anzumelden. Denn dies ist die Voraussetzung für alle weiteren behördliche Schritte. Darüber hinaus wird am „Welcome Point“ eine erste Beratung zu ausländerrechtlichen Fragen angeboten.

„In der Erstanlaufstelle können sich die Geflüchteten zunächst ausruhen, übernachten und werden mit Mahlzeiten versorgt. Mit dem ,Welcome Point‘ ergänzen wir unser Angebot um wichtige Informationen, damit die Menschen wissen, welche behördlichen Schritte sie unternehmen müssen“, erläutert Oberbürgermeisterin Katja Dörner. „Dies ist ein weiterer Schritt für eine möglichst gute Ankunft in unserer Stadt.“ Ihr Dank gilt den beteiligten Fachbereichen.

Ab Donnerstag, 12. Mai 2022, wird die Stadtverwaltung die ersten Geflüchteten in der Siebengebirgsstraße 200 im Stadtbezirk Beuel unterbringen. Weitere Informationen werden in der kommenden Woche bekanntgegeben. Darüber hinaus wird voraussichtlich im Laufe des Mai 2022 die Unterkunft Mallwitzstraße 2-4 im Stadtbezirk Bad Godesberg hergerichtet.

Zwischenzeitlich haben vom 24. Februar 2022 bis einschließlich 4. Mai 2022 insgesamt 3.548 Geflüchtete aus der Ukraine in Bonn im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste angemeldet. Die Stadtverwaltung hat mit Stand 5. Mai 2022 insgesamt 1.997 geflüchtete Personen aus der Ukraine untergebracht: 240 in städtischen Unterkünften, 92 in Wohnungen, 1.096 in Hotels, und 569 Personen wurden in private Unterkünfte vermittelt.

Die Ausländerbehörde hat mittlerweile 1.816 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz entgegengenommen. Jede dazu ausgestellte so genannte Fiktionsbescheinigung beinhaltet den Passus, dass jede Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Wie viele Menschen tatsächlich zwischenzeitlich eine Arbeit aufgenommen haben, ist der Stadtverwaltung nicht bekannt, da die konkrete Beschäftigung nicht genehmigt werden muss.

Das Amt für Soziales und Wohnen hat zwischenzeitlich rund 2.000 Fälle für Leistungen erfasst. Für 1.069 Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) sind bereits Leistungen ausgezahlt worden. Dies entspricht einer Leistungsgewährung an 1.894 Personen. Darüber hinaus hat das Sozialamt 1.596 Gesundheitskarten sowie 430 Krankenbehandlungsscheine ausgestellt.

In den städtischen Einrichtungen und Einrichtungen der freien Träger werden mittlerweile 58 ukrainische Kinder betreut. Die Kinder werden alle fast ausschließlich im Rahmen zusätzlicher Besuchsplätze betreut. Vielfach handelt es sich dabei um stundenweise Betreuungen.

Brückenprojekte für Kinder unter sechs Jahre werden derzeit durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie in drei Sammelunterkünften für Geflüchtete mit insgesamt sechs Mitarbeitenden angeboten. Durch einen freien Träger werden 21 weitere Angebote an insgesamt 15 Standorten für zusammen 126 Kinder angeboten. Eine Ausweitung der Brückenprojekte aufgrund des Zuzugs geflüchteter Menschen aus der Ukraine ist geplant beziehungsweise wird bereits umgesetzt. 

Darüber hinaus wurden rund 550 ukrainische Schulkinder an den Bonner Schulen gemeldet, Tendenz steigend): rund 220 Kinder an Grundschulen, etwa 270 Kinder/Jugendliche in der Sekundarstufe I und weitere 60 Jugendliche an der Sekundarstufe II der weiterführenden Schulen.

Informationen im Internet

Die Stadt Bonn hat zum Thema im Internet unter  www.bonn.de/ukraine (Öffnet in einem neuen Tab) in Deutsch und unter   https://international.bonn.de/ukraine (Öffnet in einem neuen Tab) auf Englisch veröffentlicht.