Der hohe zusätzliche Personalbedarf für die Geflüchteten kann nicht mehr, wie bisher, vorwiegend aus verwaltungseigenen Kapazitäten kompensiert werden. Trotz Umverteilung personeller Ressourcen stößt die Stadtverwaltung mit diesem Ansatz inzwischen an ihre Grenzen. Im Sinne des Vorratsbeschlusses werden bis zu 80 Stellen besetzt werden, wenn die Zuzugszahlen es erfordern und mögliche Dritte, wie beispielsweise Hilfsorganisationen, die Aufgaben nicht übernehmen können. Alle Stellen werden mit einem k.W.-Vermerk (= „künftig wegfallend“) versehen, welcher jeweils mit Freiwerden der Stelle unter Bewertung der aktuellen Situation ausgelöst wird.
Konkret geht es um bis zu 20 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an Verwaltungskräften, 46 VZÄ an Sozialarbeitenden sowie 14 VZÄ an Hausmeister*innen. Darüber hinaus hat das Städtische Gebäudemanagement einen zusätzlichen Personalbedarf u.a. für die Akquise von Unterbringungsmöglichkeiten. 19 Stellen sollen über den Wirtschaftsplan des SGB eingerichtet werden.
Die Inanspruchnahme der Stellen wird unter Berücksichtigung der Haushaltslage restriktiv erfolgen.