Nachdem der Rat bereits im Dezember 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,7 Millionen Euro bis zum Schuljahresende 2023/2024 beschlossen hatte, werden für die Monate August bis Dezember 2024 weitere rund 1,47 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In einem dritten Schritt werden für den Doppelhaushalt 2025/2026 zusätzliche Mittel über knapp 5,8 Millionen Euro angemeldet, um den OGS-Betrieb mit dem bewährten bisherigen Leistungsumfang bis einschließlich des Schuljahres 2025/2026 sicherzustellen. Sollte das Land zwischenzeitlich mehr Mittel für die Offenen Ganztagsschulen bereitstellen, wird der finanzielle Anteil der Stadt gemäß Ratsbeschluss entsprechend angepasst werden.
„Ich bin dankbar, dass der Rat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt ist, da auf der einen Seite die Eltern keine Kürzung bei der OGS-Betreuung befürchten müssen und auf der anderen Seite die OGS-Träger Planungssicherheit haben“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. Gleichzeitig fordert sie vom Land Nordrhein-Westfalen „eine angemessene finanzielle Beteiligung, um die Ganztagsbetreuung angesichts der Tarifsteigerungen abzusichern“. Zudem müsse das Land dringend die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder regeln, um den Kommunen endlich eine solide Planungsgrundlage zu geben.
Wie der OGS-Betrieb ab dem Schuljahr 2026/2027 – ab diesem Zeitpunkt besteht ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz - finanziell und inhaltlich ausgestaltet werden soll, wird der Rat der Stadt Bonn zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Hier werden die vom Land angekündigten Konkretisierungen des künftigen OGS-Betriebs an Grund- und Förderschulen abgewartet.