Diese Areale betreffen vor allem die an den Karnevalstagen besonders beliebten Party-Bereiche im Stadtgebiet. Damit soll auf den Straßen und Plätzen, auf denen traditionell Karneval gefeiert wird, das Infektionsschutzniveau so hoch wie möglich werden. Für Personen, die dort Karneval feiern, sich mit anderen Personen treffen sowie Speisen und Getränke konsumieren möchten, gelten besondere Regeln und Vorgaben, die die Stadtverwaltung über eine Allgemeinverfügung bekanntmachen wird.
Die so genannten Brauchtumszonen umfassen die Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße), den Alten Zoll, Berliner Freiheit, Bertha-von-Suttner-Platz, Brassertufer, Erzbergerufer, Frankenbadplatz, Friedensplatz, Hans-Steger-Ufer, Hofgartenwiese, Kennedybrücke, Konrad-Adenauer-Platz, Kaiserplatz, Markt, Münsterplatz, Moltkeplatz, Poppelsdorfer Allee sowie die öffentlichen Flächen um das Poppelsdorfer Schloss, Stadtgarten und Theaterplatz. Wer dort Karneval feiern möchte, benötigt einen vollständigen Impfschutz (zwei Impfungen) und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest (24 Stunden, einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder eine Auffrischungsimpfung.
Maskenpflicht wird verlängert und ausgeweitet
Mit Blick auf die noch nicht erreichte Wende der Omikron-Welle und die anstehenden Karnevalstage wird die aktuell werktags von 10 bis 20 Uhr geltende Maskenpflicht in der Bonner Fußgängerzone bis einschließlich 9. März 2022 verlängert. Darüber hinaus wird sie über die Karnevalstage, also vom 24. Februar bis einschließlich 1. März, auf die Brauchtumszonen sowie auf die Einkaufsbereiche in den Stadtbezirken von Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg ausgeweitet.
In Teilen Alkoholkonsumverbot
Der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 24. Februar bis einschließlich 1. März 2022 in einem Teil der Brauchtumszonen untersagt. Konkret gilt dies in der Altstadt (zwischen Berliner Platz, Kölnstraße, Kaiser-Karl-Ring, Hochstadenring und Bornheimer Straße), am Fritz-Schroeder-Ufer/Erzberger-Ufer/Moses-Hess-Ufer/Brassertufer (linksrheinisch) sowie am Hans-Steger-Ufer (rechtsrheinisch Beuel) und an der Poppelsdorfer Allee.
Zutrittsbeschränkungen in Gaststätten
Damit die Kneipen und Gaststätten an Karneval nicht zu voll werden, darf die Bewirtung lediglich an festen Steh- und Sitzplätzen erfolgen.
Die Stadt Bonn wird die Regeln und Zugangsvoraussetzungen in den Brauchtumszonen stichprobenartig kontrollieren.