Oberbürgermeisterin Katja Dörner begrüßt den Beschluss: „Er ist ein wichtiges Signal – einerseits an die Eltern, die keine Kürzungen bei der Betreuung für ihre Kinder befürchten müssen, andererseits an die OGS-Träger, die Planungssicherheit haben.“ Die Träger der Angebote der Offenen Ganztagsschule in Bonn können ihre Angebote im laufenden Schuljahr 2023/2024 weiter aufrechterhalten und erhalten dafür von der Stadt rund 1,7 Millionen Euro zusätzlich. Dabei handelt es sich um überplanmäßige Mittel für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024. Aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst waren die Personalkosten zuletzt deutlich angestiegen, so dass die Träger davor warnten, ihre Leistungsangebote reduzieren zu müssen.
Oberbürgermeisterin Dörner kritisiert zugleich das Land, das die Kommunen bei der Finanzierung der OGS-Angebote allein lasse. Denn die Landesregierung zeigt sich bisher nicht bereit, ihren Anteil an der OGS-Finanzierung zu erhöhen, um diese deutliche Tariferhöhung auszugleichen. Das Land NRW hat für Januar 2024 die Vorlage eines Ausführungsgesetzes mit den Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch OGS-Ganztag angekündigt. Die Fragestellung, ob und in welchem Umfang das bisherige OGS-Leistungsangebot in Bonn künftig beibehalten werden kann, oder ob es einer Neukonzeptionierung ab dem Schuljahr 2024/2025 bedarf, ist auf der Basis der Landesvorgaben im Ausführungsgesetz sowie mit Blick auf den neuen Doppelhaushalt 2025/26 zu klären und zu beantworten.
Sollte sich ergeben, dass eine auskömmliche Finanzierung seitens des Landes nicht gewährleistet wird, hat dies bei unverändertem Leistungsumfang zur Folge, dass für das erste Schulhalbjahr 2024/25 weitere Mittel in Höhe von circa 1,2 Millionen Euro überplanmäßig bereitgestellt und die Planwerte für den neuen Doppelhaushalt entsprechend erhöht werden müssen.