Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Vorschläge für Anmietung von zwei Büro-Standorten

Die Stadtverwaltung hat der Politik Vorschläge für die Anmietung von zwei Büro-Standorten zur Entscheidung vorgelegt.

Oberkasseler Straße 2

Zwischenzeitlich konnten die Verhandlungen zwischen Stadtverwaltung und Eigentümerseite über die Anmietung des Objekts Oberkasseler Straße 2 in Beuel-Ramersdorf als ein Interimsstandort für die Stadtverwaltung erfolgreich abgeschlossen werden. Daher schlägt die Stadtverwaltung dem zuständigen Betriebsausschuss SGB die Anmietung des Objekts bis 2035 vor. 

Mietbeginn und damit Auftakt für notwendige Herrichtungsarbeiten wäre der 1. Juli 2025. Die weiteren Schritte der Feinplanung zur konkreten Belegung des Gebäudes werden aufgenommen, sobald der politische Beschluss gefasst ist. Die Verwaltung hält es für machbar, etwa 1.100 der rund 1.500 Mitarbeitenden aus dem Stadthaus am vorgeschlagenen Standort unterzubringen.   

Im Rahmen der politischen Beteiligung haben auch die Vertreter*innen aus den Ratsfraktionen vor Ort für die Entscheidungsfindung wichtige Eindrücke von dem vorgeschlagenen Objekt erhalten. Ebenso wurde das Areal bereits durch den Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, die Stabsstelle für Arbeitssicherheit, den Datenschutzbeauftragten sowie die Behindertengemeinschaft Bonn besichtigt.

Propsthof-Areal

Parallel zur Anmietung der Oberkasseler Straße 2 schlägt die Verwaltung die Anmietung einer Liegenschaft im Propsthof-Areal ab Anfang 2025 zur Unterbringung des Ausländeramtes vor. Ein wesentlicher Grund für die Anmietung einer neuen Liegenschaft ist die unbefriedigende Einlass- und Wartesituation im aktuellen Gebäude, der Oxfordstraße 19, die verändert werden muss.

Das Gebäude in der Oxfordstraße wäre nach Auszug der Ausländerbehörde für andere Verwaltungsdienststellen, welche weniger intensiven oder keinen Publikumsverkehr haben, eine geeignete Option. Auch im Fall der Verlagerung eines Großteils der bisher im Stadthaus untergebrachten Verwaltung in die Oberkasseler Straße könnten durch Nachfolgenutzung der Oxfordstraße 19 weitere Verwaltungsbereiche zentrumsnah unterbracht bleiben. Die Prüfungen der Projektgruppe hierzu laufen.

Das Objekt im Propsthof-Areal würde für die Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden eine deutliche Verbesserung darstellen. Neben dem Umzug des Ausländeramtes bieten sich hier auch weitere Flächen für die Unterbringung von Mitarbeitenden aus dem Stadthaus an. Der Standort stellt somit einen weiteren Baustein in der Interimsunterbringung im Rahmen des Stadthausumzugs dar. Die Lage des Objekts (Anschluss an Autobahn, Öffentlicher Personennahverkehr wie U-Bahn, Erreichbarkeit der Bonner Innenstadt in wenigen Minuten) schätzt die Verwaltung positiv ein.

Wichtige Voraussetzungen schaffen

Mit den anstehenden Beschlüssen zur Anmietung der Oberkasseler Straße und der Liegenschaft im Propsthof-Areal sowie der bereits erfolgten Anmietung des „Lindeblocks“ in Bad Godesberg werden wichtige Voraussetzungen zur Realisierung des Stadthausumzuges im Jahr 2027 geschaffen. Inwieweit und wo weitere Anmietungen erforderlich sind, vor allem zur Unterbringung des Dienstleistungszentrums, wird die Verwaltung in den nächsten Monaten erarbeiten und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.