Die Sperrungen werden überwacht. Um den Bereich befahren zu können, müssen Gewerbetreibende, deren Kunden und alle, die Anwohner*innen besuchen wollen, eine Bescheinigung im Fahrzeug haben. Bewohner*innen der gesperrten Straßen können alternativ auch ihren Personalausweis vorzeigen, um zu passieren.
Die Bescheinigung kann per Online-Formular unter www.bonn.de/anwohnerbescheinigung, telefonisch unter 0228 – 773025 oder persönlich bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgerdienste, Abteilung Verkehrslenkung) im Stadthaus, Berliner Platz 2, Passage, beantragt bzw. abgeholt werden.
Gesperrt sind folgende Straßen: Adelheidisplatz, Alte Schulstraße, Am Karmelkloster, Am Weidenbach, Blankenbergweg, Bröhlweg, Everhardstraße, Friedenstraße, Zufahrt Gesamtschule, Glückstraße, Haberbitze, Hasertstraße, Holzlarer Weg, Im Blankert, Im Bonnet, Kapitelshof, Karmeliterstraße, Marktstraße, Modestusstraße, Monheimstraße, Müldorfer Straße zwischen Siegburger Straße und Ortsumgehung Bechlinghoven, Mutter-Barat-Straße, Pfarrer-Marten-Straße, Rhedenstraße, Rosenbach, Rottlandstraße, Sebastianusstraße, Siegburger Straße zwischen Am Herz-Jesu-Kloster und Im Herrengarten, Stegerwaldstraße, Vinzenzstraße, Von-Ketteler-Straße, Wilhelm-Flohe-Straße.
Wichtige freie Straßen sind die Sankt-Augustiner-Straße (B56), Pützchens Chaussee, Hauptstraße und Reinold-Hagen-Straße (Ortsumgehung Bechlinghoven).