Überblick
Die Straßen rund um das Festgelände Pützchens Markt werden auch in diesem Jahr wieder während der Markttage gesperrt sein. Die angeordneten Sperrungen werden überwacht.
Bereits ab dem Dienstag vor dem Pützchens Markt Wochenende wird die Zufahrt zum Marktgelände nur noch mit einer Anwohnerbescheinigung zulässig sein.
Für Anwohner genügt auch der Personalausweis.
Besucher von Anwohnern sowie Gewerbetreibende und ihre Kunden brauchen eine Anwohnerbescheinigung, um den Bereich mit dem Auto zu befahren. Das Beantragen der Anwohnerbescheinigung muss von der Anwohnerin beziehungsweise vom Anwohner oder Gewerbetreibenden selbst vorgenommen werden.
Bewohner der gesperrten Straßen können nach Vorzeigen des Personalausweises passieren.