Die auch als Biberratten bezeichneten Nutrias gehören in Deutschland und der Europäischen Union zu den sogenannten invasiven Arten. Die ursprünglich aus Südamerika stammenden Nagetiere haben hier keine natürlichen Feinde, so dass sie sich sehr stark vermehren können. An vielen Gewässern in Deutschland ist die Nutria-Population so stark gewachsen, dass die Tiere große Schäden anrichten und heimische Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Am Rheinauensee in Bonn haben sich die Biberratten in den vergangenen Jahren etabliert. Auch in der Rheinaue leben auf kleinstem Raum zahlreiche Tiere – bei einer Erhebung der Unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2021 wurden rund 60 Tiere gezählt. Die Nager finden in der Rheinaue optimale Bedingungen vor: Die Winter sind mild, sie haben keine natürlichen Feinde und sie finden stets genug Nahrung – insbesondere weil einige Menschen trotz des ausdrücklichen Verbots regelmäßig Futter verteilen. Im Durchschnitt bringen Nutrias jährlich zwei Würfe mit meist fünf Jungen zur Welt. In der Rheinaue hat die Untere Naturschutzbehörde bei manchen Individuen aber bereits drei Reproduktionszyklen mit mehr als fünf Jungen pro Wurf gezählt.
Schäden am Ökosystem – Gefahr für frisch sanierten Rheinauensee
In der Rheinaue ist besonders problematisch, dass die Nutrias die nützlichen Wasserpflanzen im Rheinauensee abfressen. Die sogenannten Makroalgen wurden im Rahmen der aufwändigen und kostenintensiven Seesanierung eigens gepflanzt und spielen für die Stabilität des sensiblen Ökosystems und für die Reinigung des Gewässers eine wichtige Rolle. Die große Nutria-Population gefährdet damit den Erfolg der Seesanierung und somit den Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Die Bestände der unter Artenschutz stehenden Großen Teichmuschel, die ebenfalls auf der Nahrungsliste der Nagetiere steht, haben sich bereits erheblich dezimiert. Außerdem zerstören die Nutrias die für die heimische Artenvielfalt wichtigen Uferröhrrichte. Diese werden im Mai dieses Jahres in den Rheinauensee eingebracht.
Die Nager fressen außerdem Baumrinde ab, was zum Absterben einzelner Bäume führen kann. Für die Errichtung ihrer Bauten durchgraben Nutrias die Uferbereiche und richten hier große Schäden an. Wenn sich die Tiere noch weiter vermehren, besteht die Gefahr, dass sie abwandern und sich auch in empfindliche Naturschutzgebiete wie der Siegaue ausbreiten oder an anderen Stellen im Stadtgebiet den Hochwasserschutz gefährden.
Durch Nutrias verursachte dokumentierte Schäden vor Sanierung des Rheinauensees.
Jäger*innen sollen Nutria-Population unter Kontrolle halten
Angesichts der drohenden ökologischen Folgen ist die Stadt Bonn wie auch andere Kommunen dazu verpflichtet, die große Nutria-Population einzudämmen und zu verhindern, dass sich die Tiere weiter ausbreiten. So sieht es die europäische Richtlinie zu invasiven Arten (Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und das Bundesnaturschutzgesetz (§40) vor.
Neben dem Fütterungsverbot soll auch der Einsatz von Jäger*innen dazu beitragen, dass die Nutria-Population in der Rheinaue nachhaltig eingedämmt wird. Nach Einschätzung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie verschiedenen Fachexperten*innen, mit denen sich Untere Naturschutzbehörde der Stadt Bonn kontinuierlich austauscht, ist die Bejagung der Nutrias die einzige effektive Methode, die zum Erfolg führt und damit weitere Schäden verhindert.
Die Stadt hat für den Einsatz im Rheinauenpark erfahrene und qualifizierte Jäger*innen beauftragt. Entsprechend der Vorgaben des Tierschutzgesetzes sowie des Bundesjagdgesetzes werden die Nutrias in Lebendfallen gefangen, die mittels eines Sensors unmittelbar die Jagdausübungsberechtigten alarmieren. Künftig werden die Tiere aus der Falle in einen Abfangkorb überführt und dann direkt vor Ort erlegt. Die Jäger*innen geben dabei einen kontrollierten „Fangschuss“ Richtung Boden ab – alle Sicherheitsregeln der Jagd werden dabei berücksichtigt. Den Tieren wird damit ein stressiger Transport im Fangkorb erspart.
Um Besucher*innen des Rheinauenparks nicht zu stören, sind die Jagdausübungsberechtigten nur in Zeiträumen im Einsatz, in denen die Rheinaue nur wenig besucht ist.
Aufklärung und Durchsetzung des Fütterungsverbots
Die Stadt setzt außerdem weiterhin auf Aufklärung und die Durchsetzung des Fütterungsverbotes, welches bereits seit 2019 im ganzen Stadtgebiet gilt. Am Rheinauensee wurden neue Schilder aufgestellt, die über die negativen Folgen der Fütterung und die Probleme durch invasive Arten informieren.
Die Untere Naturschutzbehörde appelliert dringend an alle Bürger*innen, sich an das Verbot zu halten und die Nutrias nicht zu füttern: „Das Füttern ist vielleicht gut gemeint, aber im Sinne des Tierschutzes ist es nicht sinnvoll. Das oftmals einseitige Nahrungsangebot, wie zum Beispiel Brot, kann bei den Wildtieren zudem zu Vitaminmangel und damit zu Krankheiten führen. Einige Bürger*innen kommen täglich zum Füttern in die Rheinaue. Dadurch gewöhnen sich die Tiere an die Anwesenheit von Menschen. Die Population steigt immer weiter an und die Schäden am Ökosystem intensivieren sich.“
Der Stadtordnungsdienst kontrolliert das Fütterungsverbot. Wer Wasservögel oder Nutrias füttert, muss beim ersten Mal mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen, wenn kleine Mengen Futter verteilt werden. Wenn wiederholt gefüttert oder größere Futtermengen verteilt werden, können die Verwarnungs- bzw. Bußgelder bis zu 1.000 Euro betragen.
Monitoring startet im März
Ab März hat die Stadt das Gutachterbüro „Lanaplan“, welches bereits das Sanierungskonzept für den Rheinauensee erstellt hat, mit einem ausführlichen Monitoring beauftragt. Die Gewässerexpert*innen werden die aktuelle Nutria-Population erfassen und zudem neu verursachte Schäden nach der Seesanierung dokumentieren. Anhand der Ergebnisse wird die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen evaluiert und das weitere Vorgehen festgelegt. Ziel ist es, die Nutria-Population deutlich zu verkleinern und langfristig zu kontrollieren, damit sich der See nach der Sanierung gut entwickeln kann.