Überblick
Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.
Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihren gemeldeten Hauptwohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bonn haben und die Voraussetzungen der Wählbarkeit zur jeweiligen Wahl erfüllen.