Überblick
Schank- und Speisewirtschaften unterliegen grundsätzlich einer allgemeinen Sperrzeit. Diese beginnt im Stadtgebiet Bonn um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
Die Verkürzung oder Aufhebung kann befristet oder widerruflich erteilt werden und jederzeit mit Auflagen versehen werden.
Die Sperrzeit kann auch für bestimmte Tage oder Gelegenheiten aufgehoben, verkürzt oder verlängert werden.